DGUV Information 215-442 - Beleuchtung im Büro Hilfen für die Planung von Beleuchtungsanlagen von Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen SP 2.4

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Abschnitt 5 - 5 Anordnung der Arbeitsplätze

Die optimale Anordnung des Bildschirmarbeitsplatzes ist eine wichtige Voraussetzung für ergonomisch günstige Arbeitsbedingungen.

Bildschirme sind so auf dem Schreibtisch beziehungsweise der Schreibtischkombination aufzustellen und zu orientieren, wie es sich aus den Arbeitsabläufen sowie dem Kommunikations- und Konzentrationsbedarf der Beschäftigten ergibt. Um Blendung durch Tageslicht zu vermeiden und einen günstigen seitlichen Lichteinfall zu erreichen, soll die Blickrichtung der Beschäftigten bei der Bildschirmarbeit weitgehend parallel zur Fensterfront verlaufen. Daraus ergibt sich die optimale Orientierung des Arbeitsplatzes zu den Fenstern und somit im Raum (Abbildung 9).

Bildschirme sollten nicht in unmittelbarer Fensternähe aufgestellt werden. Für unterschiedliche Tätigkeiten ist es daher günstig, dass herkömmliche Schreib- und Lesetätigkeiten näher zum Fenster hin und die Bildschirmtätigkeit weiter vom Fenster entfernt erledigt werden.

Bei der künstlichen Beleuchtung sind die Beleuchtungssysteme entsprechend ihrer lichttechnischen Eigenschaften sinnvoll zu den Arbeitsplätzen anzuordnen und auszurichten.

Erfahrungen haben gezeigt, dass es für die Beschäftigten unangenehm sein kann, wenn insbesondere direkt strahlende Leuchten über deren Köpfen angebracht sind. Dies wird vor allem bei tiefstrahlenden Leuchten so empfunden, die einen großen Anteil ihres Lichtstromes direkt und vor allem enggebündelt nach unten lenken. Zudem führt dies zu Reflexblendung. Das Licht der Leuchten sollte daher schräg von oben beziehungsweise seitlich zum Beschäftigten einfallen (Abbildung 10).

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Abb. 9
Empfohlene Aufstellung der Arbeitsplätze zum Fenster

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Abb. 10
Günstiger Lichteinfall am Arbeitsplatz