DGUV Information 215-442 - Beleuchtung im Büro Hilfen für die Planung von Beleuchtungsanlagen von Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen SP 2.4

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Abschnitt 1 - 1 Einzelbüro

Grundriss

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In Einzelbüros ist es möglich, konzentriert und störungsfrei zu arbeiten und zu kommunizieren. Aufgrund der meist geringen Abmessungen ist die Anordnung der Möbel beschränkt. Der Arbeitstisch kann im Fensterbereich aufgestellt werden, so dass eine ungehinderte Sichtverbindung nach außen und eine ausreichende Versorgung mit Tageslicht meist unproblematisch sind. Auf geeigneten Sonnenschutz ist zu achten.

Die Gefahr von Direktblendung und störenden Spiegelungen am Bildschirm durch Leuchten ist in Einzelbüros mit geringer Breite aufgrund der geometrischen Verhältnisse gering. In Einzelbüros können die Beschäftigten individuell auf die Beleuchtungssituation Einfluss nehmen, zum Beispiel durch Dimmen der Leuchten, Ein- und Ausschalten einzelner Leuchten oder Einstellen der Lichtfarbe.

Perspektive

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Das hier dargestellte Einzelbüro erstreckt sich über 2 Achsen des Gebäudes und verfügt damit über die Breite, die mindestens notwendig ist, um die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" einzuhalten.

In allen 3 Beleuchtungslösungen werden die Leuchten nahe der Fenster angeordnet. Bei der Positionierung sollte darauf geachtet werden, dass die Fenster vollständig geöffnet werden können.

Damit die Raumtiefe ebenfalls ausreichend beleuchtet ist, werden jeweils zwischen den Achsen zwei Downlights eingesetzt. Diese strahlen symmetrisch nach unten, damit eintretende Personen nicht geblendet werden. Falls eine Einbaulösung nicht möglich ist, können auch gut entblendete Aufbauleuchten genutzt werden.