Abschnitt 9 - 9 Unterweisung
Die Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang zu unterweisen, um sie mit den betrieblichen und örtlichen Besonderheiten des vorbeugenden Brandschutzes vertraut zu machen sowie auf eventuelle Brandmelde- und Rettungsmaßnahmen vorzubereiten. Beschäftigte, die mit speziellen Brandschutzaufgaben beauftragt wurden, müssen hierüber besonders unterwiesen werden. Hierin einzuschließen sind Informationen über die Brandbekämpfung mit Feuerlöschern sowie Maßnahmen bei Anwesenheit von Personen mit besonderen Bedürfnissen bei Veranstaltungen in Produktions- und Versammlungsstätten. Auf die örtlichen Alarmpläne ist hinzuweisen. Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.
Es kann erforderlich sein, dass Besucher, mitwirkende Zuschauer und Gäste bei Produktionen vor Beginn der Veranstaltung auf das Rauchverbot, das Verhalten im Gefahrfall oder auf zu erwartende szenische Handlungen hingewiesen werden.
Finden Produktionen oder Veranstaltungen in Versammlungsstätten statt, ist der für den Brandschutz zuständigen Stelle die Gelegenheit zu geben, an der Unterweisung teilzunehmen.
Die Beschäftigten sind zu unterweisen über:
Betriebliche und örtliche Besonderheiten - zum Beispiel Brandschutzordnung, spezielle Betriebsvorschriften
Bestehende Gefährdungen der Produktion/Veranstaltung
Inhalte der Unterweisung können sein:
Vorbeugender Brandschutz
Verhalten im Gefahrfall
Lage der Flucht- und Rettungswege
Standorte und Funktion der tragbaren und stationären Feuerlöscheinrichtungen
Standorte und Funktion der Erste-Hilfe-, Melde- und Warneinrichtungen
Kenntnisse über innerbetriebliche Alarmpläne und Struktur der Rettungsorganisation
Standort des Sammelplatzes
Erforderliche Bewegungs- und Aufstellflächen für Rettungsfahrzeuge am Gebäude
Kenntnisse über den Produktions- beziehungsweise Veranstaltungsablauf
Besondere beziehungsweise zusätzliche Sicherungs- oder Brandschutzmaßnahmen
Betreuung von Personen mit besonderen Bedürfnissen im Gefahrfall
Mögliche Gefährdung durch artistische Handlungen
Gefährliche szenische oder pyrotechnische Handlungen
Erforderliche Auf-/Umbauarbeiten während der Produktion
Information über das in der Gefährdungsbeurteilung ermittelte Restrisiko
Warm-up mit Sicherheitshinweisen für mitwirkende Zuschauer
Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.