DGUV Information 215-316 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Brandschutz im Dekorationsbau Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 9 - 9 Unterweisung

Die Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang zu unterweisen, um sie mit den betrieblichen und örtlichen Besonderheiten des vorbeugenden Brandschutzes vertraut zu machen sowie auf eventuelle Brandmelde- und Rettungsmaßnahmen vorzubereiten. Beschäftigte, die mit speziellen Brandschutzaufgaben beauftragt wurden, müssen hierüber besonders unterwiesen werden. Hierin einzuschließen sind Informationen über die Brandbekämpfung mit Feuerlöschern sowie Maßnahmen bei Anwesenheit von Personen mit besonderen Bedürfnissen bei Veranstaltungen in Produktions- und Versammlungsstätten. Auf die örtlichen Alarmpläne ist hinzuweisen. Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.

Es kann erforderlich sein, dass Besucher, mitwirkende Zuschauer und Gäste bei Produktionen vor Beginn der Veranstaltung auf das Rauchverbot, das Verhalten im Gefahrfall oder auf zu erwartende szenische Handlungen hingewiesen werden.

Finden Produktionen oder Veranstaltungen in Versammlungsstätten statt, ist der für den Brandschutz zuständigen Stelle die Gelegenheit zu geben, an der Unterweisung teilzunehmen.

Die Beschäftigten sind zu unterweisen über:

  • Betriebliche und örtliche Besonderheiten - zum Beispiel Brandschutzordnung, spezielle Betriebsvorschriften

  • Bestehende Gefährdungen der Produktion/Veranstaltung

Inhalte der Unterweisung können sein:

  • Vorbeugender Brandschutz

  • Verhalten im Gefahrfall

  • Lage der Flucht- und Rettungswege

  • Standorte und Funktion der tragbaren und stationären Feuerlöscheinrichtungen

  • Standorte und Funktion der Erste-Hilfe-, Melde- und Warneinrichtungen

  • Kenntnisse über innerbetriebliche Alarmpläne und Struktur der Rettungsorganisation

  • Standort des Sammelplatzes

  • Erforderliche Bewegungs- und Aufstellflächen für Rettungsfahrzeuge am Gebäude

  • Kenntnisse über den Produktions- beziehungsweise Veranstaltungsablauf

  • Besondere beziehungsweise zusätzliche Sicherungs- oder Brandschutzmaßnahmen

  • Betreuung von Personen mit besonderen Bedürfnissen im Gefahrfall

  • Mögliche Gefährdung durch artistische Handlungen

  • Gefährliche szenische oder pyrotechnische Handlungen

  • Erforderliche Auf-/Umbauarbeiten während der Produktion

  • Information über das in der Gefährdungsbeurteilung ermittelte Restrisiko

  • Warm-up mit Sicherheitshinweisen für mitwirkende Zuschauer

Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.