DGUV Information 205-022 - Rettungs- und Löscharbeiten an PKW mit alternativer Antriebstechnik

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Abschnitt 4 - Technische Hilfeleistung

Gasbetriebenes Fahrzeug

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Gasaustritt

  • Brandschutz sicher stellen,

  • Windrichtung und Gefahrenbereich beachten (vgl. FwDV 500),

  • Gas ungehindert ausströmen lassen, Ausbreitung beachten (Flüssiggas (LPG) ist schwerer, Erdgas (CNG/NGV) und Wasserstoff sind leichter als Luft),

  • Gas mit Drucklüfter verblasen (Ex-Schutz beachten),

  • Innenraum belüften, ggf. Seitenscheibe zerstören. (Das Öffnen der Türen kann elektrische Verbraucher aktivieren),

  • Messgeräte zur ständigen Kontrolle einsetzen,

  • Zündquellen vermeiden (z. B. Motor und Zündung abstellen),

  • Wasserstoffflammen sind nicht sichtbar, Wärmebildkamera nutzen,

  • Gefahren von tiefkalten Gasen beachten (z. B. Erfrierungsgefahr),

  • wenn möglich manuelle Tankabsperrung schließen (Rettungsdatenblätter nutzen).

Elektroantrieb vorhanden

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Erste Maßnahmen

  • Fahrzeug kann sich geräuschlos in Bewegung setzen, daher ein Wegrollen verhindern durch

    1. 1.

      Zündung ausschalten ggf. Start-Stop-Schalter betätigen,

    2. 2.

      Schalthebel in Stellung P bringen bzw. Gang einlegen,

    3. 3.

      Feststellbremse betätigen,

    4. 4.

      Schlüssel abziehen und wegen evtl. vorhandenem schlüssellosem Schließsystem mind. 5 Meter vom Fahrzeug entfernt aufbewahren.

  • Hochvolt-Anlage außer Betrieb nehmen (wenn möglich) und gegen Wiedereinschalten sichern - siehe Rettungsdatenblatt. Die Betriebsbereitschaft kann ggf. nicht an den Betriebsgeräuschen erkannt werden, da die Elektromaschine im Stillstand geräuschlos ist. In den Fahrstufen "P" oder "N" kann der Verbrennungsmotor in Abhängigkeit des Ladezustandes der HV-Batterie selbstständig starten.

Bei einer Airbagauslösung erfolgt in der Regel die Abschaltung der Hochvolt-Anlage automatisch. Zusätzlich wird empfohlen, die Hochvolt-Anlage gemäß den Rettungsdatenblättern außer Betrieb zu nehmen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand stellen Restspannungen im System keine konkrete Gefahr bei den weiteren Einsatzmaßnahmen dar.

Weiterführende Maßnahmen

  • orangefarbene Hochvoltkabel nicht durchtrennen und keine Manipulationen vornehmen,

  • freigelegter Hochvolt-Batterien oder Teile davon können Spannung führen, die Batterieflüssigkeit kann ätzend bzw. entzündlich sein, daher nicht ungeschützt berühren, keine Manipulationen vornehmen,

Hochvolt-Batterien können durch ein Kältemittel bzw. Kühlmittel gekühlt sein, das im Beschädigungsfall austreten kann.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass verunfallte Fahrzeuge mit Hochvolt-Batterien auch später noch durch interne Reaktion in Brand geraten können. Polizei und Abschleppdienst auf diese Gefahr hinweisen.

Sonderfall: PKW im Wasser

  • Auch bei Wassereintritt in die Hochvolt-Batterien besteht keine elektrische Gefährdung. Ein Wassereintritt in die Batterie kann eine Elektrolyse zur Folge haben.

  • Hochvolt-Anlage außer Betrieb nehmen (wenn möglich).