DGUV Information 208-043 - Sicherheit von Regalen

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Einstufung der Schäden

Die grüne Gefahrenstufe bedeutet, dass nur eine Überwachung erforderlich ist, wobei eine Verminderung der auf dem Belastungsschild angegebenen Tragfähigkeit nicht erforderlich ist. Die Regalbauteile werden als sicher und betriebsfähig betrachtet. Eine Kennzeichnung der beschädigten Bauteile (zum Beispiel durch farbliche Markierung) und Dokumentation ist dennoch erforderlich.

Die orangefarbene Gefahrenstufe bedeutet, dass es sich um eine gefährliche Beschädigung handelt, die ein baldmöglichstes Handeln erfordert. Sofern Regale mit Beschädigungen der Gefahrenstufe orange entlastet werden, dürfen diese vor der Instandsetzung nicht erneut belastet werden.

Die rote Gefahrenstufe stellt eine sehr schwere Beschädigung dar, die ein umgehendes Handeln erfordert. Das Regal ist umgehend zu entlasten und zu sperren, bis die Reparatur durchgeführt wurde.

Sofern keine Angaben über zulässige Verformungen vorliegen (zum Beispiel für Kragarmregale, Einfahrregale), müssen festgestellte Beschädigungen, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten, in jedem Fall behoben oder das Regal außer Betrieb genommen werden.

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Abb. 8
Beschädigtes Kragarmregal