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Technische Regeln für Arbeitsstätten

Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (ASR A2.1)

- Bek. d. BMAS v. 20.11.2012 - IIIb4 - 34602 - 19 -

Vom 20. November 2012 (GMBl S. 1220)

Zuletzt geändert durch die Bek. vom 2. Mai 2018 (GMBl S. 473)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemacht.

Diese ASR A2.1 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereiches die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

InhaltsübersichtAbschnitt
Zielstellung1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Beurteilung der Gefährdungen und Rangfolge der Schutzmaßnahmen4
Maßnahmen zum Schutz vor Absturz5
Maßnahmen zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen6
Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern7
Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen8
Ausgewählte LiteraturhinweiseAnhang