Technische Regeln für Arbeitsstätten
Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (ASR A2.1)
- Bek. d. BMAS v. 20.11.2012 - IIIb4 - 34602 - 19 -
Vom 20. November 2012 (GMBl S. 1220)
Zuletzt geändert durch die Bek. vom 2. Mai 2018 (GMBl S. 473)
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemacht.
Diese ASR A2.1 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereiches die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Zielstellung | 1 |
Anwendungsbereich | 2 |
Begriffsbestimmungen | 3 |
Beurteilung der Gefährdungen und Rangfolge der Schutzmaßnahmen | 4 |
Maßnahmen zum Schutz vor Absturz | 5 |
Maßnahmen zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen | 6 |
Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern | 7 |
Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen | 8 |
Ausgewählte Literaturhinweise | Anhang |