DGUV Information 205-020 - Feuerwehrschutzkleidung - Tipps für Beschaffer und Benutzer

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Abschnitt 7 - 7 Empfehlung zur Beschaffung und Ausschreibung

Die Beschaffung erfolgt in der Regel durch die Verwaltung des kommunalen Aufgabenträgers und eher selten durch die Feuerwehr selbst.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Ausschreibung sind im Wesentlichen in der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) festgelegt.

Grundsatz einer Beschaffung von Schutzausrüstung ist es, nicht das vermeintlich preisgünstigste Produkt zu beschaffen, sondern ein Produkt, welches zu einem angemessenen Preis, das erforderliche Schutzniveau sowie eine nachhaltige und anwenderfreundliche Nutzung mit überschaubarem Pflege- und Wartungsaufwand gewährleistet. Nicht zu vernachlässigen sind Aspekte die den Lieferanten betreffen und ebenfalls Einfluss auf die Auftragsvergabe haben können, wie Lieferzeit, Vertriebsnetz, Reparaturmöglichkeiten, trägerbezogene Größenanpassungen.

Aus dieser Zielsetzung wird deutlich, dass die Beschaffung von Schutzkleidung einen entsprechenden Vorlauf und eine sorgfältige Ausschreibung erforderlich macht. Von Vorteil ist, dass Normen und Richtlinien vorhanden sind, die einer Beschaffung zugrunde gelegt werden können. Doch allein ein Verweis auf eine Norm ist nicht ausreichend, da dort zunächst nur Mindestanforderungen festlegt sind.

Den Europäischen Normen sind die grundsätzlichen Einsatzbedingungen der Feuerwehren der Europäischen Union zugrunde gelegt worden. Hieraus entstanden unterschiedliche Leistungsstufen für sicherheitsrelevante Eigenschaften, die im Einzelfall ausgewählt werden müssen. Es ist nicht davon auszugehen, dass sämtliche Anforderungen bezogen auf die Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland in der Normung berücksichtigt werden konnten.

In jedem Fall ist deshalb ergänzend zu prüfen, ob die Mindestanforderungen gemäß DIN EN 469 ausreichend sind und die spezifischen Nutzungsbedingungen vor Ort nicht erhöhte Anforderungen bedingen.

Anforderungen, die über die Normvorgaben hinausgehen, dürfen in einer Ausschreibung nicht zu Wettbewerbseinschränkungen führen. Denn jedem europäischen Anbieter sind gleiche Angebotsmöglichkeiten zuzubilligen. Aus diesem Grund müssen zusätzliche Anforderungen in der Ausschreibung deutlich als solche gekennzeichnet sein. Es ist offenzulegen, wie diese in die Bewertung einfließen.

Nachfolgend werden die wesentlichen Inhalte einer Beschaffung dargestellt, die Grundlage einer Ausschreibung sind.