DGUV Information 205-020 - Feuerwehrschutzkleidung - Tipps für Beschaffer und Benutzer

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Abschnitt 6 - 6 Pflege, Reparaturen und Änderungen

Feuerwehrschutzkleidung muss nach den Vorgaben der Hersteller gepflegt und repariert werden. Nur so können die zugesicherten Eigenschaften auch möglichst lange erhalten bleiben. Zudem wird sichergestellt, dass beispielsweise die Warnbestreifung nicht durch falsche Waschvorgänge ihre retroreflektierende oder fluoreszierende Wirkung verliert oder, dass einzelne Schichten der meist mehrlagigen Feuerwehrschutzkleidung nicht ihre Funktion verlieren.

Zertifizierte PSA, wie z.B. Feuerwehrschutzkleidung, darf nicht so verändert werden, dass dadurch die Einhaltung sicherheitstechnischer Anforderungen nicht mehr gewährleistet wäre. So kann ein Zertifikat (EG-Baumusterprüfbescheinigung) seine Gültigkeit verlieren, wenn die Schutzkleidung so verändert wird, dass die Leistungsanforderungen nicht mehr erfüllt sind. Ist etwa ein Aufdruck oder ein Emblem auf der Feuerwehrschutzkleidung geplant, so ist beim Hersteller nachzufragen, ob dies möglich ist und ob die "Kleidung mit Aufdruck" auch dann noch den Vorgaben der Norm entspricht.

Nicht mehr funktionstüchtige Bestreifungen oder beschädigte Schutzanzüge sind entsprechend der Reparaturanleitung des Herstellers, vom Hersteller/Lieferanten selbst oder von ihnen benannten Stellen zu reparieren bzw. instandzusetzen.