DGUV Information 205-020 - Feuerwehrschutzkleidung - Tipps für Beschaffer und Benutzer

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Leistungsstufen: Wasserdampfdurchgangswiderstand (Z)

Die Einsatzkräfte müssen mit der Feuerwehrschutzkleidung oft körperlich schwere und gelegentlich psychisch belastende Arbeiten verrichten und dies zum Teil unter großer Hitzeeinwirkung. Dabei kommen die Feuerwehrangehörigen ins Schwitzen. Entsprechend wichtig ist daher die Anforderung an die Schutzkleidung, den beim Schwitzen am Körper entstehenden Wasserdampf möglichst ungehindert von innen nach außen zu leiten, also eine gute sogenannte Wasserdampfdurchlässigkeit zu besitzen.

Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um einen Diffusionsprozess, bei dem die am Körper entstehenden Wasserdampfmoleküle bei der Schweißverdampfung durch die Poren der Textilien vom Körper aus in die Umgebung wandern. Diese Wanderung erfolgt aufgrund des Unterschieds des Wasserdampfpartialdrucks (Feuchteunterschied) zwischen Körperoberfläche und Umgebung und wird in Pascal [Pa] gemessen. Generell gilt: Umso kleiner der angegebene m2Pa/W-Wert ist, umso mehr Wasserdampf (Schweiß) kann durch die Membran nach außen diffundieren.

Ist die Feuerwehrschutzkleidung z.B. mit einer Feuchtigkeitssperre in Form einer modernen Membran versehen, so erfolgt eine sehr effektive Wasserdampfdiffusion. Diese Membran kann z.B. über Poren verfügen, die ca. 700 mal größer sind als die Wasserdampfmoleküle.

Die Sorge, dass ein geringer Wasserdampfdurchgangswiderstand der Schutzkleidung zu einem erhöhten Verbrühungsrisiko führt, wenn etwa die Feuerwehrangehörigen mit Heißdampf von außen in Berührung kommen, ist unbegründet. Denn Heißdampf ist übersättigter Wasserdampf, der nicht wie der verdampfte Schweiß aus einzelnen Molekülen, sondern ausschließlich aus kondensierten Wassertröpfchen besteht, die mindestens 250 mal größer sind als die oben erwähnten Poren. Das bedeutet, dass Heißdampf trotz guter Wasserdampfdurchlässigkeit die Schutzkleidung nicht durchdringen und an die Haut gelangen kann.

Ist allerdings die Kleidung nicht mit einer wasserundurchlässigen Feuchtigkeitssperre ausgerüstet, kann der Heißdampf durch die Kleidung auf die Haut durchschlagen.

Ein hoher Wasserdampfdurchgangswiderstand erhöht das Risiko von Verbrühungen durch äußere Hitze, weil hierbei der Schweiß an der Körperoberfläche nicht ausreichend verdampfen kann und die Unterwäsche des Trägers durchfeuchtet, die dadurch ihre wärmeisolierende Wirkung nahezu einbüßt. Anders als im trockenen Zustand kann durchfeuchtete Unterwäsche Wärme nur noch geringfügig vom Körper abhalten, mit der Folge möglicher Hautverbrühung durch den körpereigenen Schweiß. Aus diesem Grunde enthält die DIN EN 469 die Anmerkung, dass ein hoher Wasserdampfdurchgangswiderstand zu einem höheren Risiko für Verbrühungen durch "Schweiß-Dampf" führen kann.

Ein hoher Wasserdampfdurchgangswiderstand und damit eine geringe sogenannte "Atmungsaktivität" erhöht also das Risiko von Verletzungen der Haut. Der Wasserdampfdurchgangswiderstand hat weitere Auswirkungen auf den Einsatzdienst der Feuerwehren. Eine geringe "Atmungsaktivität" führt zu einer zusätzlichen physiologischen Belastung der Einsatzkräfte. Durch behinderte Schweißdampfabfuhr und damit verminderte Kühlung des Körpers kann eine Überwärmung (Hyperthermie) eintreten, die zu erheblichen Beanspruchungen, in extremen Fällen auch mit tödlichem Ausgang, führen kann.

Neben Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Feuerwehrangehörigen besteht auch ein elementares organisatorisches und taktisches Interesse der Träger der Feuerwehren an einer ausreichenden physiologischen Funktion der Kleidung. So kann sich die persönliche Arbeitsdauer der Einsatzkräfte mit einem physiologisch hochwertigen Schutzanzug verlängern, weil die Erschöpfung der Feuerwehrangehörigen später eintritt.

Die Prüfung der Feuerwehrschutzkleidung muss einen der folgenden Werte für den Wasserdampfdurchgangswiderstand erreichen:

Leistungsstufe 1:> 30 m2 Pa/W,
Leistungsstufe 2:≤ 30 m2 Pa/W.

Ein möglichst geringer Wert ist anzustreben (Leistungsstufe 2). Dies darf jedoch nicht zu Lasten der Wasserdichtigkeit gehen (siehe Abschnitt 2.2).