DGUV Information 205-020 - Feuerwehrschutzkleidung - Tipps für Beschaffer und Benutzer

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Leistungsstufen: Wasserdichtigkeit (Y)

Die Prüfung der Wasserdichtigkeit erfolgt im Wasserdruckversuch. Eine Probe wird über einem mit Wasser gefüllten Behältnis eingespannt und einem stetig steigenden Wasserdruck auf einer Seite ausgesetzt, bis an irgendeiner Stelle der Probe Wasser durchtritt. Der Druck, bei dem das Wasser das Flächengebilde an der ersten Stelle durchdringt, ist das Maß der Wasserdichtigkeit.

Prüfmuster müssen von besonders beanspruchten Stellen (z.B. Nähten auf der Schulter) entnommen werden.

Die den Widerstand gegen (Durch-)Eindringen von Wasser bewirkende Schicht (einschließlich der Nähte) muss bei der Prüfung eine der folgenden Stufen erreichen:

Leistungsstufe 1:< 20 kpa (< 200 mbar)für Bekleidung ohne Feuchtigkeitssperre
Leistungsstufe 2:≥ 20 kPa (≥ 200 mbar)für Bekleidung mit Feuchtigkeitssperre
[kPa = Kilopascal, mbar = Millibar]

Die Leistungsstufe 1 könnte zu der Annahme führen, dass eine Wasserdichtheit vorhanden ist. Dies ist aber nicht der Fall. Tatsächlich saugt sich der Lagenaufbau lediglich voll und der Durchtritt des Wassers erfolgt dann bereits im untersten Druckbereich, wie z.B. bei einem T-Shirt. Die Kleidung ist also nicht wasserdicht.

Schutzkleidung, die keine wasserdichte Komponente (z.B. eine Feuchtigkeitssperre) im Lagenaufbau aufweist, ist nicht wasserdicht und kann daher die Leistungsstufe 2 nicht erreichen.

Nach DIN EN 469 ist es also möglich, einen Schutzanzug ohne Feuchtigkeitssperre herzustellen und zu vertreiben. Schutzkleidung ohne Feuchtigkeitssperre bietet einen wesentlich geringeren und keinen permanenten Schutz gegen das Durchdringen von Flüssigkeiten und Gefahrstoffen. Eine Feuchtigkeitssperre kann beispielsweise auch gegen das Durchdringen von Benzin oder anderen Gefahrstoffen schützen.

Bei Schutzkleidung nach der "Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung - HuPF" (einsehbar unter www.hmdis.hessen.de im Bereich Sicherheit/Feuerwehr/Infothek) ist diese Beständigkeit der Feuchtigkeitssperre vorhanden und Gegenstand der Prüfung.

Bei Schutzkleidung ohne Feuchtigkeitssperre kann außerdem eine Anlagerung von Gefahrstoffen im Isolationsmaterial der Schutzkleidung erfolgen, die später eventuell verdünnt mit Feuchtigkeit (z.B. Löschwasser, Regenwasser) innerhalb der Kleidung weiter transportiert werden und so auch auf die Haut des Feuerwehrangehörigen gelangen können. Eine Imprägnierung ist nicht dauerhaft beständig und sorgt lediglich für ein Abperlen von Wasser. Sie ist insofern nicht ausreichend und kein Ersatz für eine Feuchtigkeitssperre.

Nach DIN EN 469 muss der Hersteller darauf hinweisen, dass Bekleidung, die der Wasserdichtigkeit Leistungsstufe 1 entspricht, nicht für Einsätze geeignet ist, wenn die Gefahr der Wasserdurchdringung besteht.

Feuerwehrschutzanzüge mit der Leistungsstufe 1 für die Wasserdichtigkeit sind daher in der Regel für das Einsatzspektrum der deutschen Feuerwehren nicht angemessen.