DGUV Information 205-020 - Feuerwehrschutzkleidung - Tipps für Beschaffer und Benutzer

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Anhang 4 - Weiteres Beispiel für die Bewertung von Herstellerangeboten

Weiteres Beispiel einer Bewertungsmatrix (vgl. Abschnitt 7.4)

A. Bewertung von Angeboten

A1. Grundsätzliche Anforderungen

In der Ausschreibung für Feuerwehrschutzkleidung werden Anforderungen gestellt, die erfüllt werden müssen. Sollte ein Angebot diese Anforderungen nicht berücksichtigen, so ist es gemäß dem Vergabeverfahren im Weiteren auszuschließen.

Solche grundsätzlichen Anforderungen können sein:

0-1Die Schutzkleidung muss der jeweils gültigen Version der DIN EN 469 genügen.
0-2Die Schutzstufe für die Jacke ist für
-Wärmeübergang Flamme (Xf)xxx
-Wärmeübergang Strahlung (Xr)xxx
-Wasserdichtigkeit (Y)xxx
-Wasserdampfdurchgangswiderstand (Z)xxx
0-3Die Schutzstufe für die Hose ist für
-Wärmeübergang Flamme (Xf)xxx
-Wärmeübergang Strahlung (Xr)xxx
-Wasserdichtigkeit (Y)xxx
-Wasserdampfdurchgangswiderstand (Z)xxx
0-4Die retroreflektierende und fluoreszierende Bestreifung ist gemäß xxx anzubringen.
0-5Der Aufbau des Materials muss bestehen aus: xxx in der Machart Laminat/Liner
0-6Außenmaterial aus xxx in der Farbe xxx
0-7Die Schutzkleidung soll gekauft/geleast werden.
xxx bedeutet: Hier sind von der ausschreibenden Stelle Festlegungen zu treffen
maximale PunktzahlHersteller 1Hersteller 2 Hersteller 3
1.1Pflege der Schutzkleidung5
1.1.1Gebrauchsanleitung mit Waschanleitung dem Angebot beigefügt(1)
1.1.2Anzahl Wäschen garantiert(2)
1.1.3Inspektionsöffnung vorhanden(1)
1.1.4Serviceangebot- garantierte Abwicklungszeit von Serviceleistungen(1)
1.2Leistungsstufen und Zusatzanforderungen40
1.2.1Wärmeübergang Flamme (Xf)Jacke(5)
1.2.2Wärmeübergang Strahlung (Xr)Jacke(5)
1.2.3Wasserdichtigkeit (Y)Jacke(5)
1.2.4Wasserdampfdurchgangswiderstand - Wert (Z)Jacke(3)
1.2.5Wärmeübergang Flamme (Xf)Hose(5)
1.2.6Wärmeübergang Strahlung (Xr)Hose(5)
1.2.7Wasserdichtigkeit (Y)Hose(5)
1.2.8Wasserdampfdurchgangswiderstand - Wert (Z)Hose(3)
1.2.9Zertifikat der EG-Baumusterprüfbescheinigung und Nachweis über die Qualitätssicherung dem Angebot beigefügt(4)
1.3Merkmale des technischen Aufbaus5
1.3.1Art der Wärmeisolation(1)
1.3.2Art des Nässeschutzes(1)
1.3.3Ergebnis der Pillingprüfung(1)
1.3.4Ausführung Ärmelende(1)
1.3.5Ausführung Hosenbeinende(1)
1.4Spezielle Ausstattungsmerkmale10
1.4.1Verstärkungen, Polsterungen an Ellenbogen, Knie, Schulter(6)
1.4.2Taschen: Anzahl, Anbringungsort, Ausführung (Klappen, Funkgerätehalterung)(2)
1.4.3Anbringung von Kennzeichnungen (Beschriftung, Wappen, Erkennungsstreifen)(1)
1.4.4Anbauteile (Karabiner) oder nicht gewollte(1)
1.5Anforderung an den Lieferanten5
1.5.1Individuelle Anpassung am Standort(2)
1.5.2Ort der nächsten Vertretung(2)
1.5.3Firmenschulung bzw. Firmeneinweisung in die Nutzung der PSA(1)
1.6Ergebnisse der Tragetests20
1.6.1Muster für Tragetests lieferbar(2)
1.6.2Beweglichkeit im Schulterbereich(3)
1.6.3Beim Heben der Arme hebt sich Jacke nicht mit(3)
1.6.4Empfinden des Gewichts(2)
1.6.5Verhalten beim Kriechen(3)
1.6.6Empfinden Wärmestau(3)
1.6.7Empfinden Schwitzen(2)
1.6.8Leichtes Gehen(2)
1.7Preis15
erreichte Punktzahl100

Erläuterungen zur Ermittlung der maximalen Punktzahl

Maximal werden 100 Punkte verteilt. Das sind auch 100 % der möglichen Leistung.

Zur Darstellung:

Die in Klammern gesetzten Zahlen sind Punkte für das jeweilige Merkmal.

Zur Punktevergabe:

Ist ein Merkmal vorhanden oder hat ein Produkt den besten Wert, so wird ein Punkt oder, wenn vorgesehen, werden mehrere Punkte gegeben.

zu 1.1 und 1.2:so wie beschrieben verfahren
zu 1.3.1:Die Art der Wärmeisolation, die am hochwertigsten ist, bekommt einen Punkt.
zu 1.3.2:Die Art des Nässeschutzes, die am hochwertigsten ist, bekommt einen Punkt.
zu 1.3.3:Wenn eine Garantie gegen Pilling gegeben wird, wird ein Punkt vergeben.
zu 1.3.4 und 1.3.5:Wenn durch konstruktive Maßnahmen das "Hochkriechen" von Feuchtigkeit vermieden wird, wird jeweils ein Punkt vergeben.
zu 1.4:Wenn vorhanden, werden die vorgesehenen Punkte vergeben.
zu 1.5.1:Wenn persönlich vermessen wird, werden die Punkte vergeben.
zu 1.5.2:Die nächstliegende Vertretung bekommt die Punkte. (Nächstliegend bedeutet, dass bei Reklamationen usw. die Wege nicht so weit sind. Dies ist ein immer wiederkehrender wirtschaftlicher Vorteil).
zu 1.5.3:Ist das Merkmal vorhanden, wird ein Punkt vergeben.
zu 1.6:Mindestens 3 Probanden und Ermittlung der Punktzahl nach Befragung, wobei zwischen 0 und maximaler Punktzahl vergeben werden kann.
zu 1.7:Das billigste Produkt erhält 15 Punkte, je 10 Euro teurer werden 0,5 Punkte abgezogen. Beispiel: Billigstes Produkt kostet 300 Euro. Dieses erhält 15 Punkte.
Ein anderes Produkt kostet 360 Euro (60 Euro = -3 Punkte). Dieses Produkt erhält 15 - 3 = 12 Punkte.

Das Produkt mit den meisten Punkten erhält den Zuschlag.