DGUV Grundsatz 300-004 - DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung Teil 2: Zertifizierung von Personen

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DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung
Teil 2: Zertifizierung von Personen
(DGUV Grundsatz 300-004)

Grundsatz

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Juli 2018

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Allgemeines1
Anwendungsbereich1.1
Begriffe1.2
Prüf- und Zertifizierungsstellen1.3
Unparteilichkeit und nicht diskriminierende Bedingungen1.4
Vertraulichkeit und Datenschutz1.5
Verfahren2
Antragstellung2.1
Zertifizierungsprogramm2.2
Beauftragung Dritter2.3
Personenzertifizierung3
Prüfung3.1
Zertifizierung3.2
Zertifikatsüberwachung3.3
Rezertifizierung3.4
Verwendung und Veröffentlichung von Zertifikaten und Zeichen3.5
Gebühren3.6
Sonstiges4
Verstöße gegen die Prüf- und Zertifizierungsordnung, Vertragsstrafe4.1
Beschwerden und Einsprüche, Schlichtungsverfahren4.2
Gültigkeit der Prüf- und Zertifizierungsordnung4.3
Gestaltung des PrüfzeichensAnhang 1
Bezeichnung und Kurzzeichen der Prüf- und ZertifizierungsstellenAnhang 2