DGUV Grundsatz 300-004 - DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung Teil 2: Zertifizierung von Personen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 1.2 - 1.2 Begriffe

Antragsteller

Person, die einen Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsprozess gestellt hat (DIN EN ISO/IEC 17024:2012)

Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung (Prüfgrundsätze)

Kompetenz- und andere Anforderungen, bezogen auf Personengruppen mit spezifischen Tätigkeiten (DIN EN ISO/IEC 17024:2012). Die Prüfgrundsätze stellen das Zertifizierungsprogramm dar.

Kandidat/Kandidatin

Antragsteller, der zur Prüfung zugelassen ist (vgl. DIN EN ISO/IEC 17024:2012)

Kompetenz

Fähigkeit, Wissen und Fertigkeiten anzuwenden, um beabsichtigte Ergebnisse zu erzielen. (DIN EN ISO/IEC 17024:2012)

Qualifikation

Dargelegte Ausbildung, Schulung und ggf. Berufserfahrung

(DIN EN ISO/IEC 17024:2012)

Rezertifizierung

Prüfung und Zertifizierung einer Person bei Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats zur Ausstellung eines neuen Zertifikates

Wiederholungsprüfung

Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung

Zertifizierungsanforderungen

Anforderungen, die zu erfüllen sind, um die Zertifizierung zu erlangen oder aufrecht zu erhalten (vgl. DIN EN ISO/IEC 17024:2012)

Zertifizierungsprozess

Tätigkeiten, mit denen eine Zertifizierungsstelle ermittelt, ob eine Person die Zertifizierungsanforderungen erfüllt, einschließlich Antragstellung, Begutachtung, Entscheidung über die Zertifizierung, Rezertifizierung sowie die Verwendung von Zertifikaten und Logos/Zeichen (DIN EN ISO/IEC 17024:2012)