DGUV Grundsatz 300-004 - DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung Teil 2: Zertifizierung von Personen

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Anhang 1 - Gestaltung des Prüfzeichens

Bei Verkleinerung oder Vergrößerung des Prüfzeichens müssen die Proportionen der Musterabbildungen eingehalten werden.

Für die Darstellung des Prüfzeichens ist sowohl dunkle Schrift auf hellem Grund als auch helle Schrift auf dunklem Grund zulässig.

Andere grafische Darstellungen und Beschriftungen dürfen nicht mit dem Prüfzeichen verknüpft werden, wenn dadurch der Charakter und die Aussage des Prüfzeichens beeinträchtigt werden.

Muster der Prüfzeichen

KPZ = Kurzzeichen der ausstellenden Prüf- und Zertifizierungsstelle

00000000 = Zertifikatsnummer

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