BGI/GUV-I 5080 - Handlungsanleitung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGV A1)

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Anhang 1 BGI/GUV-I 5080 - Beispiel einer Gefährdungsbeurteilung

Erstellung eines Kanal-Hausanschlusses

Firma X mit sieben Beschäftigten wird häufig als Nachunternehmer beauftragt, Kanal-Hausanschlüsse zu erstellen. Die Arbeiten werden meist mit den gleichen Geräten und Materialien durchgeführt. In der Regel werden zur Sicherung der Gräben und Schächte Grabenverbaugeräte verwendet.

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Für solche Tätigkeiten, die sich wiederholen und gleichartig sind, ist zunächst eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss darüber hinaus um die baustellenspezifischen Besonderheiten ergänzt werden.

Sich wiederholende/gleichartige Tätigkeiten oder Arbeitsplätze
(Muster zur Vorgehensweise - Auszug)

Arbeitsschritt:Gefährdungen:Maßnahmen:
................................................
Erdarbeiten, Umgang mit Mobilbagger xyzAllgemein:
Beschädigung von LeitungenSpartenpläne einsehen
Baggerführer:
BaggerumsturzUnterweisung:
  • Einsatz nur auf tragfähigem Untergrund

Sturz beim Ein- oder AussteigenUnterweisung:
Auftritte und Handgriffe benutzen, nicht abspringen
Mitarbeiter in der Umgebung des Baggers:
Gequetscht, überrollt, von Arbeitseinrichtung getroffen werdenDurch Arbeitsorganisation Aufenthalt im Gefahrbereich vermeiden
Abstand zu festen Gegenständen > 0,50 m
Unterweisung:
  • Betreten des Gefahrbereiches nur bei Sichtkontakt und nach Aufforderung durch den Maschinenführer

  • Kein Aufenthalt in der Fahrspur

Arbeiten im Graben, RohrverlegungVerschüttet werdenBereitstellung und Einsatz geprüfter Verbaugeräte in ausreichender Anzahl
zusätzliche Sicherung durch Holzverbau im Bereich kreuzender Leitungen und an den Stirnseiten
Stolpern und StürzenZugang zum Graben über ausreichend lange Leiter (1 m Überstand über GOK)
Lastfreien Schutzstreifen freihalten
Getroffen werden durch herabfallende Gegenstände oder ErdreichLastfreier Schutzstreifen, b ≥ 60 cm
Überstand der Verbauelemente über GOK ≥ 5 cm
Helm tragen
Getroffen werden durch pendelnde oder herabfallende Lasten im Zuge der HebezeugarbeitenLasten (z.B. Rohre) mit Seilen führen
Überlastwarneinrichtung am Mobilbagger aktiviert
Geeignete und ausreichend tragfähige Anschlagmittel verwenden
Lasthaken mit Hakensicherung einsetzen
Kein Aufenthalt unter hängender Last
Helm tragen
................................................
Ausführung durch:Ergebnis der Überprüfung:
................
Unternehmer
Unternehmer
Unternehmer
Aufsichtführender und Baggerführer
Aufsichtführender und Baggerführer
Unternehmer und Mitarbeiter
Unternehmer und Aufsichtführender
Aufsichtführender
Aufsichtführender, Mitarbeiter
Aufsichtführender
Aufsichtführender
Aufsichtführender
Aufsichtführender, Mitarbeiter
Aufsichtführender, Mitarbeiter
Baggerführer
Aufsichtführender, Baggerführer
Unternehmer, Baggerführer
Mitarbeiter
Mitarbeiter
................

Baustellenspezifische Besonderheiten (Muster zur Vorgehensweise - Auszug)

Arbeitsschritt:Gefährdungen:Maßnahmen:
...................................................
Baustelleneinrichtung im Bereich des öffentlichen VerkehrsErfasst werden durch StraßenverkehrEinholen einer verkehrsrechtlichen Anordnung für halbseitige Straßensperrung
Aufbau der Absperrung entsprechend verkehrsrechtlicher Anordnung
Beim Aufbau Warnwesten tragen
Grabenaushub mit Mobilbagger xyz im Bereich der kreuzenden GasleitungBeschädigung der GasleitungEinmessen und Kennzeichnen der Leitung
Handschachtung in Leitungsnähe (erforderlichen Schutzabstand beim Leitungsbetreiber erfragen)
Lagesicherung der Leitung
Arbeiten im Graben (Tiefe größer als Höhe Verbauelement → 2,60 m), RohrverlegungVerschüttet werdenEinsatz von Aufsatzelementen
Verbau bis Grabensohle
WasserzuflussEinsatz einer Tauchpumpe
Einbau der Grabenverbaugeräte im Absenkverfahren
...................................................
Ausführung durch:Ergebnis der Überprüfung:
.................
Unternehmer
Aufsichtführender
Aufsichtführender, Mitarbeiter
Aufsichtführender
Aufsichtführender
Aufsichtführender
Aufsichtführender
Aufsichtführender
Aufsichtführender
Aufsichtführender
.................