BGI/GUV-I 5080 - Handlungsanleitung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGV A1)

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Handlungsanleitung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGV A1)
(BGI/GUV-I 5080)

Information

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Stand der Vorschrift: Juli 2009

InhaltsübersichtAbschnitt
Vorbemerkung
1
Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften1.1
2
Zweites Kapitel
Pflichten des Unternehmers
Grundpflichten des Unternehmers2.1
Beurteilen der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten2.2
Unterweisung der Versicherten2.3
Vergabe von Aufträgen2.4
Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer2.5
Befähigung für Tätigkeiten2.6
Gefährliche Arbeiten2.7
Zutritts- und Aufenthaltsverbote2.8
Besichtigung des Unternehmens, Erlass einer Anordnung, Auskunftspflicht2.9
Maßnahmen bei Mängeln2.10
Zurverfügungstellung von Vorschriften und Regeln2.11
Pflichtenübertragung2.12
Ausnahmen2.13
3
Drittes Kapitel
Pflichten der Versicherten
Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten3.1
Besondere Unterstützungspflichten3.2
Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen3.3
Zutritts- und Aufenthaltsverbote3.4
4
Viertes Kapitel
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
A.
Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung, Sicherheitsbeauftragte4
Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten4.1
Sicherheitsbeauftragte4.2
B.
Maßnahmen bei besonderen Gefahren
Allgemeine Pflichten des Unternehmers4.3
Notfallmaßnahmen4.4
Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens4.5
C.
Erste Hilfe
Allgemeine Pflichten des Unternehmers4.6
Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel4.7
Zahl und Ausbildung der Ersthelfer4.8
Zahl und Ausbildung der Betriebssanitäter4.9
Unterstützungspflichten der Versicherten4.10
D.
Persönliche Schutzausrüstungen
Bereitstellung4.11
Benutzung4.12
Besondere Unterweisungen4.13
Beispiel einer GefährdungsbeurteilungAnhang 1

Vorbemerkung

Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) wird durch die zugehörige BG-Regel BGR A1 konkretisiert und erläutert. Da sich sowohl die Unfallverhütungsvorschrift als auch die zugehörige BG-Regel an die Unternehmer aller Branchen richten, wurde diese BG-Information von der BG BAU erarbeitet, um die davon betroffenen Unternehmen branchenspezifisch zu unterstützen.

Anhand von Beispielen werden Wege aufgezeigt, wie die Pflichten aus der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A 1) erfüllt werden können, um dadurch Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen zu vermeiden.

Hinweis:

Zur besseren Lesbarkeit wurde im Text der BG-Information bei personenbezogenen Formulierungen ausschließlich die männliche Form gewählt. Die weibliche Form ist dabei stets mit gemeint.

Im Folgenden ist der Text der BGV A1 in blauen Kästen(1) hinterlegt.

Aus technischen Gründen hier Fett-Kursivdruck in Kästen.