Handlungsanleitung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGV A1)
(BGI/GUV-I 5080)
Information
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Stand der Vorschrift: Juli 2009
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Vorbemerkung | |
1 | |
Erstes Kapitel | |
Allgemeine Vorschriften | |
Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften | 1.1 |
2 | |
Zweites Kapitel | |
Pflichten des Unternehmers | |
Grundpflichten des Unternehmers | 2.1 |
Beurteilen der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten | 2.2 |
Unterweisung der Versicherten | 2.3 |
Vergabe von Aufträgen | 2.4 |
Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer | 2.5 |
Befähigung für Tätigkeiten | 2.6 |
Gefährliche Arbeiten | 2.7 |
Zutritts- und Aufenthaltsverbote | 2.8 |
Besichtigung des Unternehmens, Erlass einer Anordnung, Auskunftspflicht | 2.9 |
Maßnahmen bei Mängeln | 2.10 |
Zurverfügungstellung von Vorschriften und Regeln | 2.11 |
Pflichtenübertragung | 2.12 |
Ausnahmen | 2.13 |
3 | |
Drittes Kapitel | |
Pflichten der Versicherten | |
Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten | 3.1 |
Besondere Unterstützungspflichten | 3.2 |
Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen | 3.3 |
Zutritts- und Aufenthaltsverbote | 3.4 |
4 | |
Viertes Kapitel | |
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes | |
A. | |
Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung, Sicherheitsbeauftragte | 4 |
Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten | 4.1 |
Sicherheitsbeauftragte | 4.2 |
B. | |
Maßnahmen bei besonderen Gefahren | |
Allgemeine Pflichten des Unternehmers | 4.3 |
Notfallmaßnahmen | 4.4 |
Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens | 4.5 |
C. | |
Erste Hilfe | |
Allgemeine Pflichten des Unternehmers | 4.6 |
Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel | 4.7 |
Zahl und Ausbildung der Ersthelfer | 4.8 |
Zahl und Ausbildung der Betriebssanitäter | 4.9 |
Unterstützungspflichten der Versicherten | 4.10 |
D. | |
Persönliche Schutzausrüstungen | |
Bereitstellung | 4.11 |
Benutzung | 4.12 |
Besondere Unterweisungen | 4.13 |
Beispiel einer Gefährdungsbeurteilung | Anhang 1 |
Vorbemerkung
Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) wird durch die zugehörige BG-Regel BGR A1 konkretisiert und erläutert. Da sich sowohl die Unfallverhütungsvorschrift als auch die zugehörige BG-Regel an die Unternehmer aller Branchen richten, wurde diese BG-Information von der BG BAU erarbeitet, um die davon betroffenen Unternehmen branchenspezifisch zu unterstützen.
Anhand von Beispielen werden Wege aufgezeigt, wie die Pflichten aus der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A 1) erfüllt werden können, um dadurch Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen zu vermeiden.
Hinweis:
Zur besseren Lesbarkeit wurde im Text der BG-Information bei personenbezogenen Formulierungen ausschließlich die männliche Form gewählt. Die weibliche Form ist dabei stets mit gemeint.
Im Folgenden ist der Text der BGV A1 in blauen Kästen(1) hinterlegt.
Aus technischen Gründen hier Fett-Kursivdruck in Kästen.