DGUV Information 204-010 - Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe

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Abschnitt 2.3 - Ärztliche Fachaufsicht

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin den Unternehmer oder die Unternehmerin bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb, welches die Implementierung von AED einschließt, zu beraten und zu unterstützen. Dazu sollten der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin über notfallmedizinische Kenntnisse verfügen. Verschiedene Institutionen bieten dazu sogenannte Refresher-Kurse an, die die aktuellen Empfehlungen des Deutschen Rates für Wiederbelebung (German Resuscitation Council) berücksichtigen.