Abschnitt 5.7 - 5.7 Schriftliche Aufzeichnungen
5.7.1 Taucherdienstbuch
Jede und jeder Forschungstauchende hat ein Taucherdienstbuch zu führen, in das arbeitstäglich jeder Tauchgang mit folgenden Angaben einzutragen ist:
Datum
Tauchstelle
Tauchtiefe
Beginn, Ende und Gesamtzeit des Tauchganges
Austauchstufen
ausgeführte Tätigkeiten
verwendetes Tauchgerät
verwendetes Atemgas,
CNS % und OTE (Nitrox)
Abweichungen oder Erschwernisse
Name der Taucheinsatzleitung und deren Unterschrift
Die Taucheinsatzleitung hat Abweichungen bei Taucheinsätzen in das jeweilige Taucherdienstbuch einzutragen:
Abbruch eines Tauchganges mit Begründung
Auftreten von Krankheitserscheinungen nach dem Tauchgang
5.7.2 Tauchplan
Die Taucheinsatzleitung hat vor jedem Tauchgang einen Tauchplan aufzustellen. Dieser Tauchplan muss folgende Angaben enthalten:
Luftmengenberechnung (für jede tauchende Person individuell angepasst an den jeweiligen Einsatz zu berechnen)
größte Tauchtiefe
geplante sowie maximal zulässige Dauer des Tauchganges
falls erforderlich, Haltestufen mit den zugehörigen Haltezeiten
Diese Angaben müssen für den Signalmann oder die Signalfrau gut einsehbar vorliegen.
Bei der Festlegung der Austauchstufen und der Haltezeiten sind die Erläuterungen zu den Austauchtabellen in Anhang 1 zu beachten.
Der Beginn des Tauchgangs (Uhrzeit) ist sofort zu dokumentieren.