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Einsatz von Forschungstauchern
(bisher: BGR/GUV-R 2112)

Regel

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Juni 2011

bgvr_ausrufungszeichen.jpgDGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen die Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschrifen gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/ Betriebsarten-/ Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.
InhaltsübersichtAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Allgemeine Anforderungen3
Ausrüstung4
Leichttauchgeräte4.1
Zusätzliche Tauchausrüstung4.2
Auftriebsmittel4.3
Leinen4.4
Atemluft-Verdichter4.5
Luftversorgungsanlage4.6
Taucherdruckkammern4.7
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel4.8
Betrieb5
Leitung und Aufsicht5.1
Gefährdungsermittlung und Vorbereitung des Taucheinsatzes5.2
Unterweisung5.3
Tauchgruppen5.4
Anforderungen an den Forschungstaucher5.5
Anforderungen an den Signalmann5.6
Bereitstellung der Ausrüstung und Einrichtung5.7
Einsatzbedingungen für Tauchgeräte5.8
Schriftliche Aufzeichnungen5.9
Verständigung5.10
Vorbereitung des Tauchganges5.11
Abstieg von Tauchern5.12
Tauchgänge5.13
Abbruch von Tauchgängen5.14
Einsatz von schlauchversorgten Leichttauchgeräten5.15
Maßnahmen nach Tauchgängen5.16
Prüfung der Ausrüstung6
Verhalten bei Taucherunfällen7
Erläuterungen zu den AustauchtabellenAnhang 1
Berechnung der Reserveluftmenge gemäß Punkt 5.15Anhang 2
Grundsätze für die Anerkennung von Ausbildungsbetrieben für Forschungstaucher nach Abschnitt 5.5 dieser RegelAnhang 3
AusbildungsplanAnhang 4
Anerkennung von AusbildungenAnhang 5

Vorbemerkung

DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen die Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.