Abschnitt 4 - 4 Beauftragung
Nach erfolgreich bestandener Prüfung und bedarfsgerechter Unterweisung entsprechend den Abschnitten 3.4 und 3.5 erfolgt die schriftliche Beauftragung des oder der Fachkundigen (Muster siehe Anhang 3).
Nach erfolgreich bestandener Prüfung und bedarfsgerechter Unterweisung entsprechend den Abschnitten 3.4 und 3.5 erfolgt die schriftliche Beauftragung des oder der Fachkundigen (Muster siehe Anhang 3).