DGUV Grundsatz 313-002 - Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach BGR 117 - Teil 1

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Abschnitt 6 - 6 Qualifizierung der Ausbildenden

Als Ausbilder oder Ausbilderin für Qualifizierungsmaßnahmen für den Erwerb der Fachkunde zum Freimessen kann tätig werden, wer

  • aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung über umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Messtechnik und Messstrategie verfügt,

  • vertiefte sicherheitsfachliche Kenntnisse zu den relevanten Gefahrstoffen hat,

  • mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und dem Regelwerk (siehe Punkt 3.1.1) vertraut ist,

  • mit den Messgeräten sowie den Bedienungsanleitungen der Messgeräte vertraut ist,

  • praktische Erfahrungen mit dem Einsatz der Messtechnik hat und

  • über die pädagogische Fähigkeit verfügt, die Ausbildungsinhalte erfolgreich zu vermitteln und eine Lerngruppe durch die Fachkundeausbildung zu führen.