DGUV Grundsatz 313-002 - Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach BGR 117 - Teil 1

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Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004
(DGUV Grundsatz 313-002)

Grundsatz

ccc_2027_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Juni 2022

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Änderungen zur Vorgängerversion:

  • Neuer Abschnitt "Allgemeines" im Kapitel "Ausbildung"

  • Redaktionelle Korrekturen

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Anwendungsbereich1
Auswahl geeigneter Personen2
Ausbildung3
Allgemeines3.1
Theoretische Grundlagen3.2
Rechtliche Grundlagen (empfohlener Umfang: 2 Lehreinheiten)3.2.1
Grundlagen zu Gefahrstoffen (empfohlener Umfang: 4 Lehreinheiten)3.2.2
Gasmesstechnik (empfohlener Umfang: 3 Lehreinheiten)3.2.3
Messstrategie (empfohlener Umfang: 2 Lehreinheiten)3.2.4
Praktische Übungen (empfohlener Umfang: 2 Lehreinheiten)3.3
Nachweis der Fachkunde durch eine Prüfung (empfohlener Umfang: 1 Lehreinheit)3.4
Unternehmensspezifische Unterweisungsinhalte3.5
Beauftragung4
Fortbildung5
Qualifizierung der Ausbildenden6
Muster einer Bescheinigung Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 313-002Anhang 1
Muster einer Bescheinigung Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 313-002 (Ausbildung umfasste nicht alle Bestandteile des Musterlehrplanes) Anhang 2
Muster einer Beauftragung einer Fachkundigen Person zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004 Anhang 3