Abschnitt 6.1 - 6.1 Technische Auslegung der Anlage
Hierzu muss dem Anbieter oder der Anbieterin die Aufgabenstellung möglichst genau beschrieben werden. Dazu sind unter anderem folgende Angaben erforderlich:
abzusaugende Gefahrstoffe
angewandtes Arbeitsverfahren
Art und Anzahl der Arbeitsplätze (ggf. Anzahl der Beschäftigten, für die die Anlage ausgelegt ist)
Umgebungsbedingungen, bauliche Randbedingungen
Anbieter und Anbieterinnen sollten
nachweislich bewährte Technik einsetzen,
möglichst Referenzen für den konkreten Anwendungsfall nennen können,
ggf. Prüfzeugnisse (z. B. DGUV-Zertifikat) vorweisen können.