Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen

Nutzung der REACH-Informationen für den Arbeitsschutz (BekGS 409)

Vom 1. Januar 2012 (GMBl S. 119)

Die Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen (BekGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

InhaltsübersichtAbschnitt
AnwendungsbereichEinleitung
Übersicht über die FragenFragenkatalog
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) als zentrales Instrument der Informationsübermittlung unter REACH1
Informationen des (erweiterten) Sicherheitsdatenblatts für den Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung und Ableitung von Schutzmaßnahmen2
Das Verhältnis zwischen DNEL/DMEL und den Beurteilungsmaßstäben aus der GefStoffV3
Risikomanagementmaßnahmen gemäß Sicherheitsdatenblatt und Schutzmaßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung4
Sonstige Informationen unter REACH5
Zulassung, Substitution, Beschränkung6
Abkürzungen und BegriffeAnlage 1
Checkliste der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" zur Anwendung mitgelieferter Gefährdungsbeurteilungen nach § 7 Absatz 7 GefStoffV, erweitert um Spalte "Abschnitt im SDB oder ES"Anlage 2