DGUV Grundsatz 310-007 - Qualifizierung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen

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Qualifizierung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen
(DGUV Grundsatz 310-007)

Grundsatz

ccc_2016_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Dezember 2021

Aktualisierungen Dezember 2021:
Gegenüber der vorigen Ausgabe vom November 2016 wurde die vorliegende Ausgabe des Grundsatzes komplett überarbeitet und dabei auf die zukunftsweisende Ausbildung auf der Basis eines Kompetenzprofils ausgerichtet. Die Ausbildung soll im Rahmen von Präsenzveranstaltungen und gegebenenfalls in Form von Online-Seminaren stattfinden. Kombinationen beider Lernformen sollen dabei möglich sein. Die vorliegende Ausgabe führt darüber hinaus aus, welche Lehrgangsträger bzw. welche Lernbegleitende als qualifiziert und fachkundig gelten.

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Einführung1
Ziel des Grundsatzes1.1
Begriffsbestimmungen1.2
Rechtliche Grundlagen1.3
Allgemeine Regelungen zur Qualifizierung2
Lehrgangsträger2.1
Inhalt und Umfang der Ausbildung2.2
Ausbildungsunterlagen2.3
Abschlussprüfung2.4
Teilnahmebescheinigung2.5
Spezielle Regelungen zur Gestaltung der Qualifizierung3
Präsenz-Seminare3.1
Online-Seminare3.2
Anhang
Kompetenzprofil4.1
Teilnahmebescheinigung (Muster)4.2
Prüfungsordnung4.3