DGUV Grundsatz 310-007 - Qualifizierung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Online-Seminare

Bei Online-Seminaren kommunizieren Teilnehmende und Lernbegleitende in einer Videokonferenz miteinander. Lernbegleitende haben die aktive Beteiligung durch geeignete Interaktion und geeignete Methoden sicherzustellen.

Aufgrund der eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten im Vergleich zu Präsenz-Seminaren umfasst bei Online-Seminaren eine Unterrichtseinheit (UE) 60 Minuten. Pro Tag sollen nicht mehr als 4 Stunden Online-Seminar angeboten werden.

Die Zahl der Teilnehmenden soll 8 nicht überschreiten.