DGUV Information 211-030 - Arbeitsschutz - mit System sicher zum Erfolg

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Abschnitt 6 - 6 Der Weg zur Bescheinigung

Die Begutachtung ist eine unabhängige Überprüfung der Wirksamkeit Ihres betrieblichen AMS durch Ihre Unfallversicherung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem arbeitsschutzgerechten Handeln der Führungskräfte und Beschäftigten. Die Begutachtung erfolgt freiwillig auf Wunsch des Betriebes. Sie wird auf Basis eines zwischen den Unfallversicherungsträgern abgestimmten Verfahrensgrundsatzes durch qualifizierte AMS-Begutachter und -Begutachterinnen nach einem qualitätsgesicherten Prozess und nach definierten Mindeststandards durchgeführt.

Bei der Begutachtung wird geprüft, ob die relevanten Inhalte des Nationalen Leitfadens für AMS umgesetzt werden und ob Indikatoren vorliegen, die auf ein wirksames Führungs- und Arbeitsverhalten im Arbeitsschutz schließen lassen. Die Begutachtung umfasst die Prüfung von Dokumenten, Begehungen im Betrieb sowie Interviews mit Führungskräften und Beschäftigten (Näheres im Anhang).

Nach erfolgreicher Begutachtung wird der Betrieb mit einer zwischen den Unfallversicherungsträgern abgestimmten Bescheinigung ausgezeichnet.

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Über Details des konkreten Verfahrens informiert die für Sie zuständige Unfallversicherung.
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