DGUV Information 211-030 - Arbeitsschutz - mit System sicher zum Erfolg

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Abschnitt 5 - 5 Warum begutachten?

Die Begutachtung

  • verdeutlicht allen im Betrieb den Stellenwert von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und zeigt, dass Arbeitsschutz für Sie Chefsache ist,

  • schafft Rechtssicherheit bei der Einhaltung von Arbeitschutzvorschriften,

  • ermöglicht, die Qualität des Arbeitsschutzes unabhängig zu bewerten und zu verbessern,

  • ist eine vertrauensbildende Maßnahme, z. B. gegenüber Kunden, Auftraggebern, Gesellschaftern, Versicherungen, Behörden und anderen Stellen,

  • kann im Marketing genutzt werden und Wettbewerbsvorteile bringen.

Mit der AMS-Bescheinigung Ihrer Unfallversicherung weisen Sie nach, dass Sie auch im Arbeitsschutz einen bestens organisierten Betrieb führen.

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Selbstverständlich können Sie ein AMS auch ohne nachfolgende Begutachtung einführen.
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Die Bescheinigung ist ein Beispiel und kann von den Bescheinigungen anderer Unfallversicherungsträger abweichen.