DGUV Information 211-030 - Arbeitsschutz - mit System sicher zum Erfolg

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Abschnitt 4 - 4 Wesentliche Inhalte eines Arbeitsschutzmanagementsystems

Insbesondere folgende Regelungen müssen in die betrieblichen Strukturen und Abläufe integriert werden:

  • Politik und Zielsetzungen im Arbeitsschutz

  • Verantwortung und Aufgaben

  • Gefährdungsbeurteilung

  • Dokumentation

  • Informationsfluss, Kommunikation und Beteiligung

  • Qualifikation und Weiterbildung

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge und Gesundheitsförderung

  • Beschaffung und Fremdfirmen

  • Arbeitsschutzrelevante Abläufe

  • Notfälle

  • Prüfungen und Begehungen

  • Bewertung und Verbesserung des AMS

Diese Regelungen können in bestehende Managementsysteme integriert werden, z. B. in das Qualitäts- oder Umweltmanagement.

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Einzelheiten zu den Bestandteilen eines AMS finden Sie z. B. in unseren branchenorientierten Umsetzungshilfen.