DGUV Information 212-019 - Chemikalienschutzkleidung bei der Sanierung von Altlasten, Deponien und Gebäuden Schutz vor Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen

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Abschnitt 4.1 - 4 Welche Chemikalienschutzkleidung ist für den Arbeitsplatz geeignet?
4.1 Wer ist verantwortlich für Auswahl, Lagerung und Prüfung der Chemikalienschutzkleidung?

Verantwortlich für die Bereitstellung, Dekontamination/Desinfektion und Instandhaltung von CS-Kleidung ist der Arbeitgeber. Bei der Auswahl der CS-Kleidung muss er sich fachkundig beraten lassen, z.B. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt, usw. Fachkundige Beratung ist auch durch die zuständigen Unfallversicherungsträger möglich.

Damit eine ständige Verfügbarkeit von CS-Kleidung gegeben ist, sollte ein Mitarbeiter (vorzugsweise in der Materialbeschaffung) mit der Vorratshaltung beauftragt werden.

Wird CS-Kleidung gleichzeitig mit Atemschutz zusammen benutzt, sollte der für den Atemschutz zuständige Mitarbeiter auch die Prüfung der CS-Kleidung hinsichtlich der Einsetzbarkeit vornehmen, damit dieses in einer Hand liegt.

Jeder Träger von CS-Kleidung ist jedoch vor allem selbst für seine Schutzkleidung verantwortlich und muss die Persönliche Schutzausrüstung in ordnungsgemäßem Zustand halten, sowie ggf. austauschen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Träger der CS-Kleidung Risse oder Löcher in seiner Schutzkleidung bemerkt.