DGUV Information 212-019 - Chemikalienschutzkleidung bei der Sanierung von Altlasten, Deponien und Gebäuden Schutz vor Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen

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Abschnitt 5.4 - Welche weitere PSA kann notwendig sein?

Die Gefährdungsbeurteilung kann ergeben, dass neben der CS-Kleidung weitere Persönliche Schutzausrüstung notwendig ist. Diese kann Fußschutz, Atemschutz, Handschutz, Kopfschutz, PSA gegen Absturz etc. sein. Bei der Auswahl weiterer PSA ist darauf zu achten, dass die Schutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind und zusammen verwendet werden können.