DGUV Information 212-019 - Chemikalienschutzkleidung bei der Sanierung von Altlasten, Deponien und Gebäuden Schutz vor Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen

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Abschnitt 2.1 - Informationsermittlung, wenn ein Sicherheitsdatenblatt vorhanden ist

Verwendet man einen bekannten Gefahrstoff, muss im zugehörigen Sicherheitsdatenblatt unter Abschnitt 8 (Persönliche Schutzausrüstung) ein Hinweis auf geeignete CS-Kleidung stehen, so wie auch auf weitere notwendige Persönliche Schutzausrüstung (PSA).

Informationen über die Eignung von CS-Kleidung können sowohl bei den Herstellern der CS-Kleidung als auch bei den Herstellern der Gefahrstoffe erfragt werden. Auch Unfallversicherungsträger können einen Hinweis auf geeignete CS-Kleidung geben, wenn ihnen die Produkte/Gefahrstoffe mit denen umgegangen wird, die geplanten Einsatzbedingungen sowie Arbeitsverfahren angegeben werden.

Weitere Quellen zur Ermittlung geeigneter CS-Kleidung sind Datenbanken, die über das Internet zugänglich sind, wie WINGIS (Gefahrstoffinformationssystem Gisbau) oder GESTIS (Gefahrstoffinformationssystem des Instituts für Arbeitsschutz).