DGUV Information 213-034 - GHS - Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Hilfen zur Umsetzung

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Abschnitt 1.3 - Fortschreibung der CLP-Verordnung

Der Inhalt der CLP-Verordnung sowie insbesondere die Legaleinstufung in der Stoffliste (Anhang VI) werden regelmäßig an den Stand der Erkenntnisse angepasst.

Der Originaltext der CLP-Verordnung sowie die Änderungsverordnungen finden sich unter:ccc_1995_01.jpghttp://www.reach-clp-helpdesk.de/reach/de/CLP/CLP.html

Praxistipp: Die Änderungsverordnungen enthalten immer nur die jeweiligen Änderungen. Dies bedeutet, dass man bei der Suche nach den aktuellen Einstufungskriterien (Anhang I) bzw. nach der Einstufung für einen bestimmten Stoff (Anhang VI) die Originalfassung der Verordnung und sämtliche Änderungsverordnungen durchsuchen muss. Derzeit existiert beim Helpdesk eine konsolidierte [zusammengeführte] Textfassung der CLP-Verordnung bis einschließlich der dritten Änderungsverordnung (3. ATP). Darüber hinaus steht auch eine konsolidierte Stoffliste gemäß Tabelle 3.1 und 3.2 des Anhangs VI der CLP-Verordnung inkl. der 6. ATP zum Download bereit.

Dabei ist zu beachten, dass im Anhang VI "nur" die Mindesteinstufungen angegeben werden (gekennzeichnet durch das Symbol Stern). Diese Mindesteinstufung wird durch den Hersteller bei Vorlage weiterer Erkenntnisse entsprechend ergänzt.

In der Gefahrstoffdatenbank GESTIS des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind für Stoffe sowohl Einstufungen nach CLP-Verordnung als auch nach der "alten" Stoffrichtlinie 67/548/EWG enthalten (Stand März 2015). Der Zugriff auf diese Datenbank erfolgt unterccc_1995_01.jpgwww.dguv.de/ifa/stoffdatenbank (deutsche Version) oderccc_1995_01.jpgwww.dguv.de/ifa/gestis-database (englische Version).