DGUV Information 213-034 - GHS - Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Hilfen zur Umsetzung

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Abschnitt 3.2 - Signalwörter

Im Gegensatz zur bisherigen Kennzeichnung, in der zu jedem Symbol auch ein Kennbuchstabe und die Gefahrenbezeichnung (z. B. Xn - Gesundheitsschädlich) gehörte, werden die neuen Piktogramme ohne eine vergleichbare Bezeichnung verwendet.

Nach CLP-Verordnung wird auf dem Etikett zusätzlich zu den Gefahrenpiktogrammen ein Signalwort angegeben. Dieses richtet sich nach der Schwere der Gefahr und soll auf den ersten Blick die potentielle Gefährdung signalisieren. Die Signalwörter lauten:

  • Gefahr

  • Achtung

Das Signalwort "Gefahr" kennzeichnet schwerwiegende Gefährdungen.

Das Signalwort "Achtung" wird bei Kategorien mit geringeren Gefährdungen verwendet.

Auch wenn auf dem Etikett mehrere Piktogramme abgebildet sind, wird nur ein Signalwort angegeben, immer das mit der schwererwiegenden Gefahr.