DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt C30.3 -  bgi-8651_bild05.jpg  Hygieneeinrichtungen

  • In Feuerwehrhäusern sollten "Schmutzige Bereiche" (Schwarz-Bereiche) von "Sauberen Bereichen" (Weiß-Bereiche) räumlich und/oder organisatorisch getrennt sein.

  • In den Zugängen zu Feuerwehrhäusern müssen Einrichtungen zum Reinigen von verschmutzten und abwaschbaren persönlichen Schutzausrüstungen vorhanden sein, z.B.

    • Fußmatten oder Roste zum Grobreinigen von Stiefeln und Schuhen,

    • Wascheinrichtungen oder -anlagen für Schutzstiefel und Schutzkleidung.

  • Muss von einer Schadstoffkontamination der Schutzkleidung ausgegangen werden, ist diese sofort nach Einsatzende zu wechseln.

  • Die fachgerechte Reinigung kontaminierter und verschmutzter Schutzkleidung ist zu organisieren und entsprechend dem Verschmutzungsgrad zu veranlassen. Einsatzkleidung nicht privat waschen.

  • Verschmutzte Arbeits- und Schutzkleidung muss von der Straßenkleidung getrennt aufbewahrt werden, z.B. in dafür vorgesehenen Doppelspinden oder voneinander getrennten Räumen.

  • In Feuerwehrhäusern müssen Waschräume mit Duschen und Waschbecken mit fließendem Warm- und Kaltwasser vorhanden sein,

    • mindestens jedoch Waschgelegenheiten mit fließendem Warm- und Kaltwasser.

    • Hinweis: Anforderungen an Waschräume und Waschgelegenheiten ergeben sich z.B. aus der Arbeitsstättenverordnung.

    bgi-8651_abb419.jpg

    Industriewaschmaschine

  • In Waschräumen und an Waschgelegenheiten müssen die hygienisch erforderlichen Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel vorhanden sein.

  • Hinweise:

    • Zur hygienischen Reinigung gehört auch die Entnahme der Reinigungsmittel aus Direktspendern.

    • Hygienische Mittel zum Trocknen der Hände sind z.B. Einmalhandtücher.

  • Die "Schwarz-Bereiche" des Feuerwehrhauses sind nach Einsätzen mit Schadstoffen zu reinigen. Dies gilt auch für Fahrzeughallen und insbesondere für Umkleidebereiche, wenn eine Verschleppung von Verunreinigungen nicht ausgeschlossen werden kann.

bgi-8651_abb420.jpg

"Schwarz-Bereiche" des Feuerwehrhauses sind nach Einsätzen mit Schadstoffen zu reinigen.