DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C29.3 -  bgi-8651_bild06.jpg  Sicherer Einsatz im Bereich von Baugruben und Gräben

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bgi-8651_bild06.jpgSicherer Einsatz im Bereich von Baugruben und Gräben - Grundregeln zur Einsatzvorbereitung

  1. 1.

    Bei Einsätzen im Bereich von Baugruben und Gräben Fachpersonal hinzuziehen, z.B. anwesende Fachkräfte aus Bauunternehmen.

  2. 2.

    Einsatzmaßnahmen erst durchführen, wenn Sicherungsmaßnahmen gegen den Einsturz von Erdwänden und nachrutschende Erdmassen getroffen wurden, z.B. Verbauen, Böschen, Grabenverbaugeräte ... .

  3. 3.

    Für Abstützungen oder Notverbaue auch die auf der Baustelle vorhandenen Mittel einsetzen, z.B. Steifen und Holzbohlen. Mit den auf den Rüstwagen vorhandenen Einsatzmitteln der Feuerwehr lassen sich nur sehr beschränkte und in der Regel zeitaufwändige Maßnahmen treffen.

  4. 4.

    Zusätzliche Belastung oder Erschütterung gefährdeter Erdwände vermeiden.

  5. 5.

    Feuerwehrfahrzeuge nur mit ausreichendem Abstand zu Baugruben- oder Grabenkanten abstellen. Auch in Bereichen standsicherer Erdwände nicht dichter als 2 m an Kanten heranfahren. Schutzstreifen von mindestens 60 cm Breite anlegen.

  6. 6.

    Verbleibende Gefahrenbereiche im Einsatzumfeld kenntlich machen oder absperren, z.B. nicht gesicherte Erdwände.

  7. 7.

    Einsatzkräfte, die in Baugruben oder Gräben tätig sind, dürfen nicht durch hineinfallende Einsatzmittel, Baumaterialien oder Bodenaushub gefährdet werden. Ggfs. Absturzsicherung betreiben.

  8. 8.

    In Baugruben und Gräben nicht hineinspringen. Sichere Zugänge z.B. durch standsicher aufgestellte Leitern herstellen.

  9. 9.

    Breite Gräben nicht überspringen. Wenn erforderlich, ausreichend breite Übergänge herstellen.

  10. 10.

    Einsatzstellen bei schlechter Sicht ausleuchten. Auf Baustellen ist immer mit Bodenunebenheiten oder ungeordneter Materiallagerung zu rechnen.