DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C29.1 -  bgi-8651_bild05.jpg  Sicherer Einsatz im Bereich von Baugruben und Gräben - Einsatzvorbereitung

  • Bei Einsätzen im Bereich von Baugruben und Gräben Fachpersonal hinzuziehen, wenn Gefährdungen durch nicht standsichere Baugruben- und Grabenwände oder nachrutschende Erdmassen bestehen. Als Fachberater bieten sich z.B. auf den Baustellen anwesende Fachkräfte der Bauunternehmen, Mitarbeiter der Bauaufsicht und Fachkräfte des THW an.

  • Einflüsse auf die Bodenstandfestigkeit ergeben sich z.B. aus den Bodeneigenschaften, dem Grundwasserstand, den Witterungseinflüssen, durch Auflasten, Erschütterungen, benachbarte Bauwerke. Mutterboden, Sande, Kiese sind weniger standfest als Lehm, Mergel oder fester Ton.

  • Einsatzmaßnahmen erst durchführen, wenn Sicherungsmaßnahmen gegen den Einsturz von Erdwänden und nachrutschende Erdmassen getroffen wurden. Geeignete Maßnahmen sind z.B.

    • schnell absenkbare Verbaueinheiten, soweit diese auf der Baustelle vorhanden und durch Erdbaumaschinen, wie z.B. Bagger, einsetzbar sind,

    • sog. Rheinlandringe, die bei einigen Feuerwehren vorgehalten werden,

    • Abstützungen oder Notverbaue mit den auf der Baustelle vorhandenen Mitteln wie Steifen und Holzbohlen. Mit den auf Rüstwagen vorhandenen Einsatzmitteln der Feuerwehr lassen sich nur sehr beschränkte und in der Regel zeitaufwändige Maßnahmen treffen.

    • Verbleibende Gefahrenbereiche im Einsatzumfeld kenntlich machen oder absperren, z.B. wenn Erdwände nicht gesichert sind.

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    Einsatzmaßnahmen erst durchführen, wenn Sicherungsmaßnahmen gegen den Einsturz von Erdwänden und nachrutschende Erdmassen getroffen wurden. Hier hilft die schnell absenkbare Verbaueinheit eines Bauunternehmens.

  • An Einsatzstellen ist die zusätzliche Belastung oder Erschütterung innerhalb und außerhalb von Baugruben oder Gräben zu vermeiden.

    • Feuerwehrfahrzeuge deshalb nur mit ausreichendem Abstand zu Baugruben- und Grabenkanten abstellen.

    • Auch in Bereichen standsicherer Erdwände nicht dichter als 2 m an Kanten heranfahren.

    • Gefährliche Erschütterungen können z.B. schwere Erdbaumaschinen verursachen, die an Einsatzstellen herangeführt und eingesetzt werden sollen.

    • Schutzstreifen, mind. 60 cm breit anlegen, wenn die Ränder betreten werden, z.B.: mit Schaltafeln, Bohlen ...

    • Nur soviel Einsätzkräfte an den Rändern einsetzen wie unbedingt nötig sind, hierbei Absturzsicherung beachten.

  • Einsatzkräfte, die in Baugruben oder Gräben tätig sind, dürfen nicht durch hineinfallende Einsatzmittel, Baumaterialien oder Bodenaushub gefährdet werden.

    Kanten deshalb von Gegenständen und Bodenaushub freihalten oder so weit wie möglich beräumen.

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    Der herangeführte Bagger kann gefährliche Erschütterungen verursachen.

  • Gräben müssen sicher erreichbar sein. Nicht hineinspringen. Sichere Zugänge können z.B. durch standsicher hineingestellte Leitern geschaffen werden.

  • Breite Gräben nicht überspringen. Zum Überqueren z.B. behelfsmäßige Übergänge aus den auf der Baustelle vorhandenen Baumaterialien herstellen.

  • Einsatzstellen bei schlechter Sicht ausleuchten. Auf Baustellen ist immer mit Bodenunebenheiten und ungeordneter Materiallagerung zu rechnen.

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Leitern ermöglichen einen sicheren Zugang.

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Behelfsmäßiger Übergang aus Bohlen