Abschnitt C26.4 - Schutzmaßnahmen bei Brand- und Explosionsgefahr gefährlicher Stoffe
Zündquellen vermeiden oder - wenn möglich - entfernen.
Explosionsgefahren feststellen. Untere und obere Explosionsgrenzen können z.B. mit für den Ex-Bereich zugelassenen Messgeräten überwacht werden.
Nach Leckagen weiteres Austreten brennbarer Flüssigkeiten und Gase verhindern, z.B. Absperrventile schließen, Leckagen abdichten.
In Ex-Bereichen nur explosionsgeschützte Geräte einsetzen, z.B. ex-geschützte Auffang- und Fördergeräte.
Wenn möglich, Maßnahmen der Brandbekämpfung aus sicherer Entfernung vornehmen. Ggf. Hitzeschutzkleidung benutzen.
Sofortiger Rückzug aus Gefahrenbereichen, wenn z.B.
Sicherheitsventile von Druckbehältern stark abblasen,
Behältnisse mit Gefahrstoffen sich durch Brandeinwirkung stark verfärben oder verformen.
Beim Einsatz in Gebäuden z.B.
keine elektrischen Schalter oder Klingelknöpfe betätigen,
elektrische Anlagen von außerhalb des Gefahrenbereichs freischalten und gegen Wiedereinschalten sichern,
geschlossene Räume vor dem Zutritt lüften.
Messgeräte-Einsatz zur Feststellung von Explosionsgefahren
Acetylenflaschen werden gekühlt ...
... und auf Temperaturanstieg überwacht.