DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C26.4 -  bgi-8651_bild05.jpg  Schutzmaßnahmen bei Brand- und Explosionsgefahr gefährlicher Stoffe

  • Zündquellen vermeiden oder - wenn möglich - entfernen.

  • Explosionsgefahren feststellen. Untere und obere Explosionsgrenzen können z.B. mit für den Ex-Bereich zugelassenen Messgeräten überwacht werden.

  • Nach Leckagen weiteres Austreten brennbarer Flüssigkeiten und Gase verhindern, z.B. Absperrventile schließen, Leckagen abdichten.

  • In Ex-Bereichen nur explosionsgeschützte Geräte einsetzen, z.B. ex-geschützte Auffang- und Fördergeräte.

  • Wenn möglich, Maßnahmen der Brandbekämpfung aus sicherer Entfernung vornehmen. Ggf. Hitzeschutzkleidung benutzen.

  • Sofortiger Rückzug aus Gefahrenbereichen, wenn z.B.

    • Sicherheitsventile von Druckbehältern stark abblasen,

    • Behältnisse mit Gefahrstoffen sich durch Brandeinwirkung stark verfärben oder verformen.

  • Beim Einsatz in Gebäuden z.B.

    • keine elektrischen Schalter oder Klingelknöpfe betätigen,

    • elektrische Anlagen von außerhalb des Gefahrenbereichs freischalten und gegen Wiedereinschalten sichern,

    • geschlossene Räume vor dem Zutritt lüften.

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Messgeräte-Einsatz zur Feststellung von Explosionsgefahren

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Acetylenflaschen werden gekühlt ...

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... und auf Temperaturanstieg überwacht.