Abschnitt C26.2 - Grundmaßnahmen im Bereich freigesetzter Gefahrstoffe
Einsatzleiter tragen im Gefahrstoffeinsatz eine besondere Verantwortung für die Sicherheit der Einsatzkräfte.
Sofern zuerst an der Einsatzstelle eintreffende Feuerwehren nicht über die für den Gefahrstoffeinsatz erforderliche Sonderausrüstung und Ausbildung verfügen, beschränken sich erste Einsatzmaßnahmen auf
die Rettung gefährdeter Personen,
die Sicherung der Einsatzstelle (GAMS-Regel),
die Nachalarmierung von Einsatzkräften mit der erforderlichen Sonderausrüstung und Ausbildung.
Notdekontamination vorbereiten!
Vorsicht ungesicherte Ladung - Gefahr! Häufig verfügen zuerst eintreffende Feuerwehren nicht über die für den Gefahrstoffeinsatz erforderliche Sonderausrüstung und Ausbildung.