DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C26.2 - Grundmaßnahmen im Bereich freigesetzter Gefahrstoffe

  • Einsatzleiter tragen im Gefahrstoffeinsatz eine besondere Verantwortung für die Sicherheit der Einsatzkräfte.

  • Sofern zuerst an der Einsatzstelle eintreffende Feuerwehren nicht über die für den Gefahrstoffeinsatz erforderliche Sonderausrüstung und Ausbildung verfügen, beschränken sich erste Einsatzmaßnahmen auf

    • die Rettung gefährdeter Personen,

    • die Sicherung der Einsatzstelle (GAMS-Regel),

    • die Nachalarmierung von Einsatzkräften mit der erforderlichen Sonderausrüstung und Ausbildung.

  • Notdekontamination vorbereiten!

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Vorsicht ungesicherte Ladung - Gefahr! Häufig verfügen zuerst eintreffende Feuerwehren nicht über die für den Gefahrstoffeinsatz erforderliche Sonderausrüstung und Ausbildung.