DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C25.2 - Gefährdungsermittlung an Einsatzstellen

  • Vor der Entscheidung über Einsatzmaßnahmen müssen frühzeitig alle (Gefahr-)Güter und Betriebsstoffe in eine Gefährdungsermittlung einbezogen werden. Nur so können die von ihnen ausgehenden Gefährdungen festgestellt werden.

  • Informationsquellen sind z.B. Fahrer, Kennzeichnungen auf dem Fahrzeug, den Umverpackungen usw., Begleitpapiere, fachkundige Personen.

  • Indentifizierungsmöglichkeiten:

    Ladegut/FahrzeugeIdentifizierung von Gefahrgütern z.B. durch
    StückgüterGefahrzettel, ggf. Aufschriften an Versandstücken
    Fahrzeuge, z.B. StraßenfahrzeugeWarntafeln mit oder ohne Kennzeichnungsnummern, Begleitpapiere, Unfallmerkblätter, Gefahrzettel
  • Lassen sich vor Ort vorhandene Gefahrgüter und die von ihnen ausgehenden Gefährdungen nicht ermitteln, müssen bei der Gefährdungsermittlung z.B. Feuerwehr-Leitstellen, Transporteure, Fachbehörden, Personen mit besonderer Fachkenntnis, Giftnotrufzentralen oder das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (TUIS) der deutschen chemischen Industrie einbezogen werden.

  • Anlass und Abfolge der Hinzuziehung externer Stellen oder fachkundiger Personen müssen Einsatz vorbereitend in Einsatzplänen festgelegt sein.