Abschnitt C24.1 - Begriffe
Niederspannungsanlagen
sind Starkstromanlagen mit Nennspannungen zwischen beliebigen Leitern, die bei Wechselspannung bis 1 000 Volt mit einer Betriebsfrequenz von maximal 500 Hertz, bei Gleichspannung bis 1 500 Volt betragen, z.B.:
Hausinstallationen,
Installationen für industrielle, gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe,
Fahrleitungen der Straßenbahn.
Hochspannungsanlagen
sind elektrische Starkstromanlagen oder ihre Teile mit Nennwechselspannungen zwischen beliebigen Leitern über 1 000 Volt mit Betriebsfrequenzen unter 100 Hertz und Gleichspannungsanlagen über 1 500 Volt, z.B.:
Schalt- und Umspannungsanlagen,
Freileitungen,
Anlagen und Fahrzeuge elektrischer Bahnen.
Hochspannungsanlagen sind mit dem Warnzeichen W08 "Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung" gekennzeichnet.
Hochspannungsanlagen werden heute mit dem Warnzeichen W08 "Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung" gekennzeichnet.
Elektrofachkräfte
müssen auf Grund fachlicher Ausbildung und Erfahrung übertragene Arbeiten beurteilen und Gefahren erkennen können.
Elektrotechnisch unterwiesene Personen
müssen durch eine Elektrofachkraft über notwendige Schutzeinrichtungen, Schutzmaßnahmen und mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterwiesen bzw. angelernt sein.
Hochspannungsanlage der Bahn - gekennzeichnet noch mit dem bekannten rechteckigen Warnschild mit rotem Blitz.