Abschnitt C20.2 - Sicherer Einsatz mit Atemschutzgeräten - Verantwortung der Atemschutzgeräteträger
Die Atemschutzgeräteträger eines Trupps sind für den eigenen sicheren Einsatz mitverantwortlich. Dies gilt insbesondere für den Truppführer.
Persönliche Schutzausrüstungen müssen vollständig angelegt sein. Im Innenangriff sind insbesondere auch vorhandene Feuerschutzhauben einzusetzen.
Atemschutzgeräte außerhalb des Gefahrenbereichs anlegen. Erforderliche Dicht- und Funktionsprüfungen nicht vergessen.
Nur auf Weisung des Einheitsführers vorgehen.
Die Registrierung des Trupps für die Atemschutzüberwachung muss vor dem Einsatz erfolgt sein.
Als Trupp nur geschlossen vor- und zurückgehen.
Lungenautomaten erst anschließen, wenn der Gefahrenbereich erreicht ist.
Den Lungenautomaten nicht selbst in das Anschlussstück der Vollmaske einschrauben oder einstecken. Soweit nicht andere Personen helfen, unterstützen sich die Geräteträger gegenseitig.
In verqualmten Räumen nur kriechend, z.B. im Seitenkriechgang vorgehen.
Faustformel: Wenn ich aufrecht stehend meine Füße nicht mehr sehen kann, muss ich auf die Knie.
Vorsicht: Bei vorgelagertem Körperschwerpunkt besteht erhöhte Absturzgefahr an Absturzkanten.
Rückzugsweg durch Schlauchleitung oder Feuerwehrleine sichern.
Flaschendruck der Atemschutzgeräte aller Truppangehörigen regelmäßig kontrollieren.
Regelmäßig Kontakt nach außen halten und Rückmeldungen nach Erfordernis zum Luftvorrat, zum Aufenthaltsort und zur Einsatzlage geben.
Für den Rückweg den doppelten Luftvorrat des Hinwegs einplanen.
Rechtzeitig Verstärkung oder Ablösung des Trupps anfordern.
Kein Truppangehöriger darf über seine Leistungsgrenzen hinaus beansprucht werden.
Nach dem Einsatz meldet sich der Trupp beim zuständigen Einheitsführer zurück.
Hinweis: Zum sicheren Verhalten beim Innenangriff siehe auch Arbeitshilfe C28 "Sicherer Innenangriff".
Atemschutzüberwachung - Registrierung vor dem Einsatz
Nach dem Einsatz Ruhepausen einlegen und Flüssigkeitsverluste ausgleichen.