DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C20.1 -  bgi-8651_bild05.jpg  Sicherer Einsatz mit Atemschutzgeräten - Verantwortung der Einheitsführer

  • Für den Einsatz eines Atemschutztrupps ist der zuständige Einheitsführer als direkter Vorgesetzter verantwortlich; er

    • gibt den Einsatzbefehl,

    • erhält die Rückmeldungen des Trupps,

    • sorgt für die Atemschutzüberwachung,

    • sorgt für den Personalaustausch und die erforderlichen Ruhezeiten.

  • Es dürfen nur nach G 26 untersuchte und taugliche Feuerwehrangehörige eingesetzt werden.

  • Unter Atemschutzgeräten dürfen nur ausgebildete, geübte und voll einsatzfähige Feuerwehrangehörige zum Einsatz kommen.

  • Atemschutztrupps müssen vollständig ausgerüstet sein.

  • Es dürfen nur vollzählige Atemschutztrupps eingesetzt werden. Einzelne Feuerwehrangehörige dürfen nicht eingesetzt werden.

  • Innerhalb des Atemschutztrupps dürfen nur gleiche und einsatzbereite Atemschutzgeräte eingesetzt werden.

  • Atemschutzgeräte dürfen nur außerhalb des Gefahrenbereichs angelegt werden.

  • Es muss eine ständige Verbindung zum eingesetzten Atemschutztrupp sichergestellt sein.

  • Atemschutztrupps müssen gesichert sein, z.B.

    • um einen sicheren Weg in das Objekt und wieder nach außen zu finden,

    • damit sich ein eventuell zum Einsatz kommender Sicherheitstrupp orientieren kann.

    Sicherungsmöglichkeiten sind insbesondere Schlauchleitungen und Feuerwehrleinen. Sprechfunk allein ist keine ausreichende Sicherung.

  • Die Atemschutzüberwachung muss sichergestellt und kontrolliert werden.

    • Für die Atemschutzüberwachung muss eine zuständige Überwachungsperson beauftragt werden.

    • Für die Registrierung der Trupps und die Überwachung der Daten geeignete Hilfsmittel verwenden, z.B. Atemschutz-Überwachungstafeln, Vordrucke.

  • Ständig muss mindestens ein Sicherheitstrupp am Zugang zur Einsatzstelle zum sofortigen Einsatz bereitstehen.

  • An unübersichtlichen Einsatzstellen muss für jeden eingesetzten Atemschutztrupp ein Sicherheitstrupp bereitstehen.

    Unübersichtlich ist eine Einsatzstelle insbesondere bei größerer räumlicher Ausdehnung und einer nicht möglichen Beurteilung der Gefahrenlage.

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Gefahr!
Nur vollzählige und vollständig ausgerüstete Atemschutztrupps einsetzen.

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Gefahr!
Innerhalb eines Atemschutztrupps nur gleiche Geräte einsetzen.

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Sicherheitstrupp am Zugang zur Einsatzstelle