DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C19.5 -  bgi-8651_bild06.jpg  Grundregeln für den sicheren Umgang mit der Motorsäge

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bgi-8651_bild06.jpgSicherer Umgang mit der Motorsäge - Grundregeln für Motorsägenführer

  1. 1.

    Motorsägearbeiten nur mit vollständiger Schutzausrüstung durchführen.

  2. 2.

    Motorsägearbeiten nur bei ausreichender Sicht und möglichst nicht bei Gefahr bringenden Witterungseinflüssen durchführen.

  3. 3.

    Die Motorsäge beim Anwerfen sicher abstützen und festhalten; Kettenschiene und Sägekette dürfen dabei andere Gegenstände nicht berühren.

  4. 4.

    Zum Sägen sicheren Stand einnehmen. Motorsägearbeiten grundsätzlich nicht von unsicheren Arbeitsplätzen aus ausführen, z.B. nicht von tragbaren Leitern.

  5. 5.

    Bäume umkeilen, nicht umsägen. Wird die Bruchleiste durchtrennt, kann der Baum unkontrolliert fallen.

  6. 6.

    Beim Entasten von Bäumen die Motorsäge abstützen. Nur wenn es die Arbeitstechnik erfordert, darf im Umlenkbereich an der Spitze der Führungsschiene gesägt werden.

  7. 7.

    Wenn möglich, die Motorsäge mittels Krallenanschlag führen, z.B. beim Fällen und Einschneiden.

  8. 8.

    Immer in Vollgasstellung arbeiten.

  9. 9.

    Nie über Schulterhöhe sägen.

  10. 10.

    Im Arbeitsbereich der Motorsäge steht nur der Motorsägenführer. Personen aus dem gefährlichen Schwenkbereich der Motorsäge heraushalten. Bei gleichzeitigem Einsatz mehrerer Motorsägen die Arbeitstechniken absprechen und Arbeitsbereiche festlegen.