DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C19.1 -  bgi-8651_bild05.jpg  Gefährdungsermittlung vor Einsatzbeginn

Vor Einsatzbeginn muss die jeweilige Gefahrenlage beurteilt werden. Motorsägearbeiten müssen sich nicht zwangsläufig ergeben. Nachfolgende Fragen können die Erfordernis und Möglichkeit des Motorsägeneinsatzes klären:

  • Liegt eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in dem Maße vor, dass die Gefahr beseitigt werden muss?

  • Würde das Absperren bzw. Sichern der Gefahrenstelle ausreichen?

  • Ist die Lage mit den eigenen Kräften und dem eigenen Gerät zu bewältigen?

  • Möglichkeit des Einsatzes einer Handsäge prüfen.

  • Lassen die Witterungsverhältnisse, z.B. Sturm, Schnee oder Frost, ein sicheres Arbeiten zu?

  • Sind die Sichtverhältnisse ausreichend oder kann ausreichende Sicht hergestellt werden? Lassen sich alle Teile des Baumes oder zusammenhängende Bäume deutlich erkennen?

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Der Baum ist sturmbedingt in die Wasserstraße gefallen - reicht das Sichern der Gefahrenstelle oder liegt eine zu beseitigende Gefahr vor?