Abschnitt C19.1 - Gefährdungsermittlung vor Einsatzbeginn
Vor Einsatzbeginn muss die jeweilige Gefahrenlage beurteilt werden. Motorsägearbeiten müssen sich nicht zwangsläufig ergeben. Nachfolgende Fragen können die Erfordernis und Möglichkeit des Motorsägeneinsatzes klären:
Liegt eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in dem Maße vor, dass die Gefahr beseitigt werden muss?
Würde das Absperren bzw. Sichern der Gefahrenstelle ausreichen?
Ist die Lage mit den eigenen Kräften und dem eigenen Gerät zu bewältigen?
Möglichkeit des Einsatzes einer Handsäge prüfen.
Lassen die Witterungsverhältnisse, z.B. Sturm, Schnee oder Frost, ein sicheres Arbeiten zu?
Sind die Sichtverhältnisse ausreichend oder kann ausreichende Sicht hergestellt werden? Lassen sich alle Teile des Baumes oder zusammenhängende Bäume deutlich erkennen?
Der Baum ist sturmbedingt in die Wasserstraße gefallen - reicht das Sichern der Gefahrenstelle oder liegt eine zu beseitigende Gefahr vor?