DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C19 - C19 Sicherer Umgang mit der Motorsäge

Im technischen Hilfeleistungseinsatz der Feuerwehren ist die Motorsäge ein bewährtes Einsatzmittel. Die Bewältigung der besonderen Schadenslagen nach Stürmen wäre ohne effektive Sägearbeiten zum Beispiel nicht möglich. Die Motorsäge ist aber auch ein gefährliches Gerät. Belegt ist dies durch Unfallzahlen und die Schwere der durch Motorsägearbeiten verursachten Verletzungen.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für den sicheren Umgang mit Motorsägen.

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Motorsägearbeiten zur Beseitigung umgestürzter Bäume aus dem Verkehrsraum

bgi-8651_bild01.jpgUnfallbeispiele:

  • Der Motorsägenführer wurde von Teilen des umstürzenden Baumes erfasst und umgerissen.

  • Der Feuerwehrmann kam auf der Böschung mit der laufenden Motorsäge ins Rutschen und fiel hin.

  • Der Mann wollte den Ast sichern und wurde von der laufenden Motorsäge am Arm erfasst.

bgi-8651_bild03.jpgGefährdungen:

Gefährdungen bei Motorsägearbeiten entstehen insbesondere durch

  • unzureichende Sicht, wenn im Arbeitsbereich Einzelheiten nicht mehr erkennbar sind,

  • Gefahr bringende Witterungseinflüsse, z.B. durch Sturm oder starken Wind,

  • unsachgemäße Schnitt- und Arbeitstechniken,

  • sich bewegende, fallende oder peitschende Baumteile,

  • gefährlich unter Spannung stehendem Holz,

  • unsicheren Stand des Motorsägenführers, z.B. an Böschungen, Steilhängen oder bei Glätte,

  • Aufenthalt im Gefahrenbereich der Motorsäge.

bgi-8651_bild02.jpgSchutzziel:

  • Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden.

bgi-8651_bild04.jpgWeitere Informationen:

  • UVV "Forsten" (GUV-V C51)

  • Information "Sichere Waldarbeit und Baumpflege" (GUV-I 8556)

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Kein anderer sicherer Standplatz möglich. Motorsägearbeiten aus dem Arbeitskorb eines Hubrettungsfahrzeuges heraus.