DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C18.2 -  bgi-8651_bild05.jpg  Persönliche Schutzausrüstungen

  • Für Motorsägearbeiten ist die persönliche Schutzausrüstung durch spezielle Schutzausrüstungen zu ergänzen:

    • Gesichtsschutz,

    • Gehörschutz,

    • Hosen mit geprüften Schnittschutzeinlagen oder Beinlinge,

    • Handschuhe.

  • Für jede vorhandene Motorsäge sollten mindestens zwei Schutzausrüstungs-Garnituren verfügbar sein.

Empfehlungen zum speziellen Kopfschutz:

  • Bei Motorsägearbeiten ist mindestens der Feuerwehrhelm mit Gesichtsschutz zu tragen.

  • Besseren Schutz bietet die Schutzhelmkombination DIN EN 397 (Helm mit Gesichtsschutz aus schwarzem Gittergewebe und mit Kapselgehörschutz) zum Schutz vor Sägespänen, Splittern, peitschenden Ästen und gegen Lärm.

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Schutzhelmkombination DIN EN 397

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Latzhose mit Schnittschutzeinlagen

Anforderungen an den Beinschutz:

  • Schnittschutz in der Beinkleidung nach DIN EN 381-5; nur Form C (Rundumschutz); mit FPA-Prüfzeichen (Prüfzeichen des Kuratoriums für Wald- und Forsttechnik - KWF) und Kettensägen-Piktogramm in der Ausführung als:

    • Latzhose oder Bundhose mit rundum Schnittschutzeinlagen.

    • Alternativ: Beinlinge mit rundum Schnittschutzeinlagen zum Tragen über der Hose des Feuerwehrschutzanzuges.

  • Empfohlen werden Produkte mit KWF-Kennzeichnung

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Kennzeichnung für: Schutz gegen tragbare Kettensägen

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Schnittschutzhose nach Unfall