DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C17.3 -  bgi-8651_bild05.jpg  Sicherer Umgang mit Brennschneidgeräten

  • Betriebsanweisungen der Hersteller beachten.

  • Brennschneidarbeiten nur von dafür ausgebildeten Feuerwehrangehörigen ausführen lassen.

  • Nur Brennschneidgeräte benutzen, die keine Mängel an den Sicherheitseinrichtungen aufweisen, z.B. Fehlen der Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag, poröse Gasschläuche.

  • Gasflaschen, soweit nicht durch ein Tragegestell geschützt, vor Schlag-, Stoß- und Wärme-Einwirkung schützen und gegen Umfallen sichern.

  • Gasschläuche gegen Knicken, Anbrennen und Überfahren sichern.

  • Strahlung und Hitze können die Augen schädigen. Deshalb geeignete Schutzbrille mit Schutzfilter und Seitenschutz verwenden.

  • Auf geschlossene Schutzkleidung achten.

  • Vor Arbeitsbeginn sicheren Stand einnehmen.

  • Zum Zünden zuerst das Sauerstoffventil, danach das Brenngasventil öffnen.

  • Der bei Brennschneidarbeiten entstehende Funkenflug kann eine horizontale Reichweite von bis zu 10 m haben.

  • Zur Vermeidung von Brandgefahren brennbare Stoffe und Gegenstände wenn möglich aus dem gefährdeten Bereich entfernen oder zumindest abdecken. Brandschutz sicherstellen.

  • Brennschneidarbeiten dürfen nicht in Bereichen mit Explosionsgefahr durchgeführt werden.

  • Brennschneidarbeiten an Behältern und Rohrleitungen nur durchführen, wenn überprüft wurde, dass diese keine gefährlichen Stoffe enthalten oder enthalten haben können. Auch geringe Reste gefährlicher Stoffe können unter Schweißhitze unbeabsichtigte Wirkung zeigen.

  • Bei Rettungsarbeiten Personen im Arbeitsbereich vor Funkenflug schützen, z.B. mittels Löschdecke.

  • Bei Arbeitsunterbrechungen Flaschenventile schließen. Brenner nicht in geschlossene Behältnisse ablegen.

  • Nach Abschluss der Brennschneidarbeiten den brandgefährdeten Bereich und die Umgebung kontrollieren.

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Beim Zünden zuerst das Sauerstoffventil, danach das Brenngasventil öffnen.

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Hohe Zündenergie:
Funkenflug bei Brennschneidarbeiten

bgi-8651_bild06.jpgGrundregeln für den sicheren Umgang mit Handtrennschleifmaschinen und Brennschneidgeräten

  1. 1.

    Betriebsanweisungen der Hersteller beachten.

  2. 2.

    Beim Trennschleifen im Feuerwehreinsatz den Gesichtsschutz zum Feuerwehrhelm oder Schutzbrille mit Seitenschutz sowie Gehörschutz benutzen. Beim Brennschneiden Schutzbrille mit geeignetem Schutzfilter und Seitenschutz benutzen.

  3. 3.

    Auf geschlossene Schutzkleidung achten.

  4. 4.

    Vor Arbeitsbeginn sicheren Stand einnehmen.

  5. 5.

    Der bei Trennschleif- und Brennschneidarbeiten entstehende Funkenflug kann eine horizontale Reichweite von bis zu 10 m haben.

  6. 6.

    Zur Vermeidung von Brandgefahren brennbare Stoffe und Gegenstände deshalb möglichst aus dem gefährdeten Bereich entfernen oder zumindest abdecken. Brandschutz sicherstellen.

  7. 7.

    Beim Trennen und Schneiden von Metallteilen darauf achten, dass der Funkenflug vom Körper weg gerichtet ist.

  8. 8.

    Trennschleif- und Brennschneidarbeiten dürfen nicht in Bereichen mit Explosionsgefahr durchgeführt werden. Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen nur durchführen, wenn überprüft wurde, dass diese keine gefährlichen Stoffe enthalten oder enthalten haben können.

  9. 9.

    Bei Rettungsarbeiten Personen im Arbeitsbereich vor Funkenflug schützen, z.B. mittels Löschdecke.

  10. 10.

    Verformte Stahlteile können unter Spannung stehen und beim Trennen oder Schneiden plötzlich wegschnellen.