DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C16.1 -  bgi-8651_bild05.jpg  Sicherer Umgang mit hydraulischen Rettungsgeräten - wichtige Grundregeln

Einsatzvorbereitung:

  • Voraussetzung für den sicheren Einsatz hydraulischer Rettungsgeräte ist ein zielgerichtetes und geplantes Vorgehen. Bei der dafür erforderlichen Lageerkundung sind insbesondere auch die von Unfallfahrzeugen ausgehenden Gefahren für Einsatzkräfte festzustellen.

  • Sicherheitsmaßnahmen bei Fahrzeugunfällen müssen mögliche Probleme moderner Fahrzeugkonstruktionen, neue Werkstoffe im Fahrzeugbau und Sicherheitseinrichtungen an Fahrzeugen berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Gefahren durch Airbags, Gurtstraffer oder automatische Überrollbügel.

  • Unfallfahrzeuge bei Bedarf stromlos schalten - Batterien abklemmen.

  • Gegen mögliche Brandgefahren ausreichenden Brandschutz sicherstellen.

  • Unfallfahrzeuge vor Einsatzmaßnahmen gegen ungewollte Bewegung durch Unterbauen und Abstützen stabilisieren.

  • Hydraulikschläuche und elektrische Zuleitungen dürfen an Einsatzstellen keine Stolperstellen bilden. Sie dürfen nicht über spitze oder scharfkantige Teile geführt werden.

  • Nicht erforderliche Kräfte aus dem Wirk- und Gefahrenbereich hydraulischer Rettungsgeräte heraushalten. Für die Bemessung des Gefahrenbereichs empfiehlt sich ein Sicherheitskreis oder innerer Absperrbereich mit einem Radius von 5 m. Auch unterstützend tätige Einsatzkräfte müssen diesen Bereich vor Schneid- oder Spreizarbeiten wieder verlassen.

  • An hydraulischen Rettungsgeräten nur ausgebildete und erfahrene Geräteführer einsetzen. Die praktische Ausbildung mindestens einmal jährlich im Rahmen von Übungen wiederholen.

  • Zum Schutz vor wegschleudernden oder wegschnellenden Teilen grundsätzlich Gesichtsschutz benutzen.

  • Vor dem Betätigen von Spreiz- oder Schneidgeräten sicheren Stand einnehmen. Die Geräte gehen den Weg des geringsten Widerstandes und können sich drehen oder abrutschen. Einsatzkräfte können dadurch getroffen, eingeklemmt oder gequetscht werden.

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Unterbau durch Rüsthölzer

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Gefahr! Aufenthalt im Gefahrenbereich ohne Gesichtsschutz

Schneidgeräte:

  • An der Spitze der Schneidmesser ist die Schneidkraft am geringsten. Richtiges Ansetzen zum Maulinneren des Schneidgerätes hin bringt höhere Schneidkräfte und schützt die Messerspitzen vor Beschädigungen.

  • Die Schneidmesser möglichst rechtwinklig am zu schneidenden Teil ansetzen. Das Auseinanderdrücken der Messer und eine mögliche Beschädigung werden vermieden.

  • Beim Schneiden muss mit wegschleudernden Teilen gerechnet werden.

  • Lenksäulen, Achsen, Stabilisatoren und ähnliche gehärtete Teile dürfen nicht geschnitten werden.

  • Freie Enden nur schneiden, wenn diese gegen unkontrollierte Bewegungen und Wegschleudern gesichert sind.

Spreizgeräte (Spreizer):

  • Spreizer so ansetzen, dass ein Abgleiten vermieden wird.

  • Wenn erforderlich, den Spreizer mehrfach nachsetzen. Der Geräteführer ist zu unterstützen, wenn das eingesetzte Gerät schwer und groß ist oder der Einsatz unter beengten Verhältnissen erfolgt.

  • Die Steuerung des Speizers darf nur durch den Geräteführer allein erfolgen.

  • Spreizer können mit Kettenvorsätzen auch als Zuggerät eingesetzt werden. Dafür erforderliche Anschlagpunkte müssen ausreichend tragfähig sein. Den Gefahrenbereich unbedingt freihalten.

Rettungszylinder:

  • Rettungszylinder nur so ansetzen, dass ein Abrutschen ausgeschlossen ist.

  • Sichere Ansatzpunkte lassen sich durch geeignetes Zubehör herstellen, z.B. durch auswechselbare Spitzen oder spezielle Schwelleraufsätze für Kraftfahrzeuge.

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Einsatz eines Schneidgerätes

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Einsatz eines Spreizers

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Einsatz eines Rettungszylinders mit Schwelleraufsatz.

Gerätesicherheit:

  • Nur hydraulische Rettungsgeräte verwenden, die sicherheitstechnisch einwandfrei sind und regelmäßig geprüft werden. Schadhafte Geräte dürfen nicht verwendet werden.

  • Hydraulische Rettungsgeräte müssen mit "Totmannschaltung" und Nullstellungszwang ausgerüstet sein. Das Bedienteil geht nach dem Loslassen automatisch in die Nullstellung zurück. Die Gerätebewegung stoppt sofort.

  • Beim Wiederansteuern unter Last darf keine gegenläufige Bewegung auftreten. Dies gilt auch für den Fall, dass Hydraulikschläuche auseinandergekuppelt werden oder durch Beschädigungen Hydraulikflüssigkeit austritt.

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Beim Auseinanderfahren unter Last darf keine gegenläufige Bewegung auftreten.

Geräteprüfung:

  • Hydraulische Rettungsgeräte sind durch einen Sachkundigen mindestens einmal jährlich einer Sicht- und Funktionsprüfung sowie alle drei Jahre einer Funktions- und Belastungsprüfung zu unterziehen.

  • Nach jedem Einsatz ist eine Sichtprüfung durchzuführen. Grundsatz: Nach dem Einsatz ist vor dem Einsatz.

  • Beispiele für mögliche Mängel und Maßnahmen im Rahmen von Sichtprüfungen:

    • Schneidgeräte mit verbogenen oder angerissenen Messern sofort außer Betrieb nehmen,

    • Spreizerspitzen mit stark abgenutzter oder beschädigter außenseitiger Riffelung müssen ersetzt werden.

  • Bei Hinweisen auf mögliche Materialanrisse oder -veränderungen ist eine besondere Prüfung, z.B. mittels Farbeindringverfahren nach DIN 54152 erforderlich. Dies gilt z.B., wenn Spreizgeräte besonders hoch, dynamisch oder quer zur Spreizrichtung belastet wurden.

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Sichtprüfung der Schneidemesser