Abschnitt C12.1 - Übungen und Einsätze mit dem Sprungtuch
Nur zugelassene Sprungtücher verwenden; das genormte "Sprungtuch 8" nur bis zu einer Rettungshöhe von 8 m.
Übungen mit Sprungtüchern werden nur zur Unterweisung der Haltemannschaft und nicht zum Üben des Springens durchgeführt. Dies gilt auch für Vorführungen.
Sprungtücher müssen von mindestens 16 Personen gehalten werden. Eingesetzte Personen sollten mindestens 18 Jahre alt sein.
Einheitsführer geben eindeutige Kommandos an die Haltemannschaft, im Einsatz auch an die springende Person.
Zur Sprungsimulation nur Fallkörper ohne Ecken und Kanten verwenden. Die Masse des Fallkörpers darf maximal 50 kg betragen.
Die Fallhöhe darf bei Übungen höchstens 6 m betragen.
Vor dem Abwerfen des Fallkörpers bzw. vor Sprungvorgängen sicheren Stand und die zum Halten richtige Körperhaltung einnehmen.
Einheitsführer geben eindeutige Anweisungen an die springende Person.
Achtung! Bei diesem Bild ist die falsche Griffweise abgebildet.